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Der Partner-Pass: Die praktische Vollmacht für alle Fälle

ID: 620812

(ots) - Stellen Sie sich vor: Sie leben in einer festen
Partnerschaft und müssen plötzlich ins Krankenhaus. Es ist etwas
Ernsteres. Doch in der Klinik müssen Sie erschreckt feststellen, dass
Ihre Lebensgefährtin, Ihr Lebensgefährte Sie nicht uneingeschränkt
besuchen darf und keine Auskunft vom Arzt oder der Krankenschwester
erhält ... Eine Lage, in die jeder allein lebende Mensch oder jeder,
der in einer festen Partnerschaft "ohne Trauschein" lebt,
unvorhergesehen und schneller kommen kann, als ihm lieb ist.

Genau für diese Situation gibt es jetzt den "Partner-Pass"! Anders
als die umfassenderen Instrumente wie Vorsorgevollmacht bzw.
Patientenverfügung ist der Partner-Pass eine ganz praktische,
übersichtliche Vollmacht, die neben Führerschein oder EC-Karte im
Geldbeutel Platz hat.

Sein Erfinder, der pensionierte Bauingenieur Wolfgang Kerscher aus
Regensburg, kennt Krisensituationen wie oben die geschilderte aus dem
eigenen Leben, aus seinem Freundes- und Bekanntenkreis. Dieser
unbefriedigende Zustand brachte den passionierten Tüftler Ende 2010
auf die Idee, hier mit einer standardisierten Vollmacht Abhilfe zu
schaffen: Der Partner-Pass war geboren.

Wir gehören zusammen!

"Wir beide gehören zusammen. Das sagt der Partner-Pass vor allem
aus. Mehr braucht es zunächst gar nicht", ist Wolfgang Kerscher
überzeugt. "Der wichtigste Vorteil ist, dass zwei Lebenspartner oder
auch ein allein lebender Mensch und eine Vertrauensperson - und das
kann auch ein guter Freund oder ein Nachbar sein - sich damit schnell
und unbürokratisch gegenseitig Hilfe leisten können. Wenn von zwei
"Partnern" jeder für sich einen solchen Pass ausfüllt, ihn bei sich
trägt und im Zweifelsfall die beiden identischen Pässe im
Krankenhaus, beim Arzt oder auf einer Behörde vorlegen kann, ist das
eine gültige Vollmacht," erläutert der er seine lebenspraktische Idee




weiter. Damit kann keiner von beiden allein und ohne den Willen des
anderen einseitig handeln.

Vollmacht für die Auskunft bei Ärzten und Geschäfte des täglichen
Lebens

Mit einer gültigen Unterschrift der am gleichen Tag datierten
Pässe, einem gemeinsamen Passfoto und der Angabe der Nummern beider
Personalausweise gilt das Dokument als gegenseitige Vollmacht für
Geschäfte des täglichen Lebens. Es ermöglicht Behördengänge und den
Abschluss oder die Kündigung von Miet- oder Kaufverträgen bis zur
Höhe eines vorher festgelegten Betrags. Dazu erlaubt das Schriftstück
den jederzeitigen Besuch bei Krankenhausaufenthalten und entbindet
behandelnde Ärzte und das Pflegepersonal von der Schweigepflicht.

Der Partner-Pass ist rechtlich geprüft und für zehn Jahre gültig.
Er ist für Personen ab dem 18. Lebensjahr geeignet und
selbstverständlich jederzeit - auch einseitig - widerrufbar, ganz
einfach dadurch, dass z.B. bei einer Trennung ein Pass vernichtet
wird. Missbrauch ist damit weitestgehend ausgeschlossen. Auf Wunsch
integriert er übrigens durch eine zusätzliche Unterschrift auch die
Bereitschaft zur Organspende nach §2 des Transplantationsgesetzes.

Wolfgang Kerscher, der den Partner-Pass auf eigene Kosten
entwickelt hat und ihn sich auch als Marke hat schützen lassen,
vertreibt das Dokument seit 2011 regional im Raum Regensburg und auch
im Internet unter www.partner-pass.de. Der Pass kostet 9,50 pro Stück
(inkl. MwSt.) und ist auch direkt bei Wolfgang Kerscher, Moosweg 8,
93055 Regensburg, Tel. 0941 / 71445 erhältlich.

Gute Erfahrungen

Dass der Partner-Pass funktioniert, hat Wolfgang Kerschers eigene
Lebensgefährtin bei einem Krankenhausaufenthalt im Regensburger St.
Josefs-Krankenhaus Ende letzten Jahres festgestellt. Im
Anmeldegespräch nach dem persönlichen Ansprechpartner gefragt, wurde
der Partner-Pass von der Verwaltungsangestellten der Klinik kopiert
und als gut befunden.



Pressekontakt:
Wolfgang Kerscher
Moosweg 8
93055 Regensburg
Tel. 0941 / 71445
E-Mail: info(at)partner-pass.de

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Datum: 20.04.2012 - 10:00 Uhr
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Gesundheit & Medizin


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