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Anlegerrundschreiben der Albis Capital AG & Co. KG – Liquidationsbeschluss

ID: 618670


(IINews) - München, den 16.04.2012 - Anleger der Albis Capital AG & Co. KG erreicht ein Schreiben ihrer Gesellschaft, verteilt durch die Rechtsanwälte Dr. May, Hofmann & Kollegen, in dem mitgeteilt wird, dass die Anleger über die Liquidation der Gesellschaft zu entscheiden haben. Nach der Liquidation der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG soll nunmehr die zweite Gesellschaft des Rothmann & Cie. Emissionshaus (jetzige HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH) „freiwillig“ liquidiert werden. Doch was bedeutet dies für die betroffenen Anleger?


Einige Anleger hatten vor dem Schreiben zur Liquidation bereits ein Mahnschreiben der Gesellschaft erhalten, wonach sie ihre erhaltenen Ausschüttungen an die Albis Capital AG & Co. KG zurückzahlen sollten. Die Rechtsanwälte Anja Appelt und Thorsten Krause, die sich in der Kanzlei KAP Rechtsanwälte auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisiert haben, ziehen hierzu ein klares Fazit: “Für die Anleger ist dies ein Schlag ins Gesicht. Wurde ihnen doch durch ihre Berater, in den von uns vertretenen Fällen, eine sichere Kapitalanlage mit einer guten Rendite von 10 % p.a. versprochen. Das die Gesellschaft diese Rendite wieder zurückverlangen könnte, war nie Thema”, berichtet Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt.


Auswirkung der Liquidation auf den Anleger


Die Albis Capital AG & Co. KG wünscht die Zustimmung zur Liquidation, um eine Insolvenz zu vermeiden. Die Gesellschaft zeigt den Anlegern eine Rechnung auf, die die Unterschiedlichkeit der Methoden Liquidation und Insolvenz darstellen soll:


Dabei wird ein Szenario ausgemalt, wonach der Insolvenzverwalter die von den Anlegern bereits erhaltenen Ausschüttungen zurückverlangen würde. Bei der von der Albis Capital bevorzugten Liquidation würden die Anleger jedoch einen erheblichen Rückzahlungsbetrag erhalten. Die Albis Capital AG & Co. KG führt aus, dass im Falle einer Insolvenz zusätzliche Kosten von Euro 10,159 Mio. entstehen würden. Zunächst bleibt unklar, woraus sich diese erhöhten Kosten ergeben sollen. Darüber hinaus erschließt sich dem Leser des Schreibens nicht, woraus sich in der Liquidation ein Abfluss von Euro 11,175 Mio. ergibt und demgegenüber erwähnt wird, dass in der Insolvenz ein Kapital von Euro 27,727 Mio. aufzubringen sein soll.






Rechtsanwalt Thorsten Krause erklärt: “Die Gesellschaft will damit wohl ausdrücken, dass im Falle der Liquidation auch zunächst einmal die „Rückzahlung“ der Zahlungen an die Gesellschafter gefordert wird. Läuft die Liquidation planmäßig, würden die Anleger von diesen Geldern einen Teil wieder zurück erhalten. Im Falle der Insolvenz, wäre der Rückzahlungsbetrag jedoch geringer. Die Angst Einzelner, ob diese Rückzahlung insbesondere im Fall der Liquidation am Ende tatsächlich erfolgt, ist nachvollziehbar”.


KAP Rechtsanwälte sehen eine Rückzahlungsverpflichtung der Anleger nicht, da die Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Albis Capital AG & Co. KG widersprüchlich sind. “Der durchschnittliche Anleger kann und wird den Gesellschaftsvertrag so verstehen, dass er bei ordnungsgemäßer Erbringung aller seiner Zahlungen keine weiteren Zahlungsverpflichtungen hat. So geht der Anleger davon aus, dass, wenn er seine vertraglich vereinbarte Einzahlung in die Gesellschaft leistet, auch keine weiteren Zahlungen zu leisten hat”, erläutert Rechtsanwältin Appelt.


Gründe einer Liquidation


Die Albis Capital AG & Co. KG führt aus, dass es ihr unmöglich ist, in einem absehbaren Zeitraum die Gesellschaft in eine Gewinnzone zu führen. Welche Gründe letzten Endes tatsächlich zur Einleitung der Liquidation geführt haben, wird heftig diskutiert. Die Gesellschaft nennt diverse Gründe, wie Betrugsfälle, Finanzkrise und das Scheitern des Neugeschäftes. Dies sind aus Sicht der Kanzlei KAP Rechtsanwälte zwar auch Gründe die zum Scheitern der Albis Capital AG & CO. KG beitragen, mitnichten jedoch die einzigen.


Die von der Kanzlei KAP Rechtsanwälte aus München vertretenen Mandanten werfen der Albis Capital AG & Co. KG vor, auf Basis eines unplausiblen Prospekts ab 2002 Anlegergelder eingesammelt zu haben. Laut Emissionsprospekt sollten 59,5 % des eingesammelten Kapitals aus Fremdmitteln stammen, und nur 22,8 % aus eigenen Mitteln, nämlich aus der Beteiligung von Privatanlegern. In was die Gesellschaft dabei investieren sollte, war von vornherein nicht genau definiert, da es sich um eine so genannte „Blind-Pool-Anlage“ handelt.


Der Prospekt gibt vor, dass die eingenommenen Gelder der Anleger und des Fremdkapitals als „Refinanzierungsplattform für mittelständische Leasinggesellschaften in Deutschland“ Verwendung finden sollten. Dabei wird im Prospekt damit geworben, dass es sich bei Leasing um einen „Wachstumsmarkt in großem Umfang“ handle. “Dies ist insbesondere verwunderlich, da es bereits im Geschäftsbericht 2002 der Vorgängergesellschaft Leastrend AG hieß, dass bei Ausgaben für Ausrüstungsgüter ein Rückgang zu verzeichnen sei, was ebenfalls auf die Kennzahlen der Automobilkonjunktur zutreffe. Anders ausgedrückt: Leasing als Wachstumsmarkt zu begreifen war nach unserer Ansicht schon eher weit hergeholt. Sowohl die Albis Capital AG & Co. KG als auch die Leasetrend AG wurden beide von der gleichen Gesellschaft, der Rothmann & Cie. (HFT GmbH) emittiert”, so Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Appelt weiter.


Rechtsanwalt Thorsten Krause ergänzt: “Hinzu kommt nach unseren Überlegungen, dass wegen des Wegfalls der Anlegergelder an Weich- und Fremdkapitalkosten zu wenig Kapital für Investitionen zur Verfügung stand, um die dargestellten Versprechungen einhalten zu können”.


Was Anleger tun können


Aus dem Schreiben der Albis Capital AG & Co. KG ist nicht zu entnehmen, wofür die nun wieder eingesammelten Anlegergelder konkret verwendet werden sollen, was aus Sicht der Anwälte Voraussetzung für eine Zustimmung der Anleger zur Liquidation wäre.


Für die Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte Anja Appelt und Thorsten Krause ist in diesem Zusammenhang auch zu bedenken, dass eine geregelte Insolvenz einen Vorteil für den Anleger hat, den die Albis Capital AG & Co. KG nicht anspricht: Die Insolvenz wird von einem (unabhängigen) Insolvenzverwalter durchgeführt, die Liquidation hingegen von einem Liquidator, den die Gesellschaft frei bestimmen kann. Auch wird in dem Schreiben der Gesellschaft nicht erklärt, wie es zu einer Differenz der Kosten zwischen Liquidation und Insolvenz von Euro 10,159 Mio. kommen soll.


Im Ergebnis bleibt anzumerken, dass Anleger, unabhängig von der Frage der Rückzahlung der erhaltenen Beträge, ohnehin einen immensen Schaden erlitten haben, den sie nun versuchen müssen, anderweitig ersetzt zu erhalten. Neben dem Berater, der die Beteiligung empfohlen hat, sehen die Anwälte Appelt und Krause insbesondere das Emissionshaus Rothmann & Cie. (jetzt HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH) in der Haftung. In den von der Kanzlei KAP Rechtsanwälte geführten Klagen hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) zunächst durch den 6. Senat in Parallelfällen zur ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG bereits eine Haftung der HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH geprüft. Eine Beweisaufnahme soll in diesem Verfahren nun Klarheit bringen. Auch der 14. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichtes (OLG) tritt in einer von der Kanzlei vertretenen Klage in die Beweisaufnahme zur Haftung der HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH ein.


“Leider wird das Anlegerschreiben der Albis Capital AG & Co. KG von der pauschalen Aussage begleitet, dass es Rechtsanwälten, die Anleger vertreten, nur im Wesentlichen um ihr Honorar und nicht um die wirtschaftlichen Interessen der Anleger gehe. Dies soll wohl die Anleger davon abhalten, bei einem seriösen Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten eigener Ansprüche prüfen zu lassen. Aus Sicht der Albis Capital AG & Co. KG und der HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH ein frommer Wunsch, vor allem da die Prüfung der Ansprüche oft zeigt, dass die Anleger doch noch Chancen haben, den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen und sich gegen Zahlungen zur Wehr zu setzen”, äußert sich Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Appelt abschließend dazu.

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Datum: 18.04.2012 - 09:12 Uhr
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