Information-Monday: Ihr Antrag auf VwL
(IINews) - Was erwartet Sie eigentlich, wenn Sie Mitglied bei der Wohnungsbaugenossenschaft Protectum eG werden wollen? - Sie können einen Antrag entweder telefonisch ausfüllen lassen oder ihn als Papierantrag anfordern und selbst schriftlich ausfüllen. Dies ist ein Antrag auf Abschluss von vermögenswirksamen Leistungen nach dem 5. VermBG und/oder dem Wohnungsbauprämiengesetz.
Zunächst müssen Sie alle nötigen Angaben zu Ihrer Person und zu Ihrer Berufsgruppe machen.
Als nächstes müssen Sie die Beitritts- und Beteiligungserklärung der Protectum bestätigen.
Der dritte Schritt sind die Daten und eine Unterschrift Ihres Arbeitgebers. Die müssen Sie angeben, um den Antrag auf Überweisung von VwL-Leistungen geltend zu machen.
Außerdem müssen Sie der Genossenschaft eine Einzugsermächtigung erteilen und hierbei Ihre Bankdaten angeben.
Zum Schluss werden Ihnen die Zahlungsmaßnahmen und die Widerrufsbelehrung noch einmal erläutert. Durch eine abschließende Unterschrift beteiligen Sie sich nun offiziell bei der Wohnungsbaugenossenschaft.
Wenn alles korrekt ausgefüllt wurde, wird Ihre Mitgliedsaufnahme durch den Vorstand der Genossenschaft bestätigt.
Nehmen Sie die Förderung des Staates in Anspruch und verschenken Sie nicht Ihr Geld! Fordern auch Sie jetzt Ihren Antrag auf VwL an.
Ihre Öffentlichkeitsbauftrage
der Protectum eG
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ramona(at)pistone.de
Datum: 16.04.2012 - 21:22 Uhr
Sprache: Deutsch
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Leidersbach
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