Baufinanzierung: Schäden am Bau absichern
(IINews) - Unvorhersehbare Schäden am Bau können den Bauherren schnell in Bedrängnis bringen. Eine Bauleistungsversicherung schützt den Häuslebauer vor diesem Risiko. Sie ist vor allem für diejenigen unverzichtbar, die ihr Bauvorhaben über umfangreiche Darlehen finanzieren.
Fehlender Schutz gefährdet die gesamte Baufinanzierung
Schnell kann es geschehen: Ein schwerer Sturm zerstört das gerade erst fertig gestellte Mauerwerk oder ein Starkregen überflutet den Keller. Wer kommt dann für diese Schäden auf? Die Antwort darauf lautet: Von der Einrichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung trägt der Bauherr das finanzielle Risiko möglicher Schäden. Im Fall des Falles zahlt er dann nicht nur bereits abgeschlossenen Arbeiten, sondern auch die neu zu erstellenden Bauleistungen. Bei knapper Kalkulation kann dies - je nach Höhe der Kosten - unter Umständen die gesamte Baufinanzierung ins Wanken bringen.
Abgesicherte Schäden
Mit Abschluss einer Bauleistungsversicherung ist der Bauherr vor diesen Gefahren gefeit. Sie deckt unvorhergesehene Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und Bauteilen einschließlich der wesentlichen Bestandteile ab, und zwar während der Roh-, Aus- oder Umbauphase. Der Versicherer übernimmt zum einen die Kosten für Schäden durch Elementarereignisse wie Hochwasser oder Sturm, zahlt aber auch bei Vorkommnissen durch unbekannte Eigenschaften des Baugrunds oder durch Konstruktions- beziehungsweise Materialfehler. Ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten ist der Diebstahl fest eingebauter Teile, außerdem leistet der Versicherer auch für durch Vandalismus und fahrlässig durch Bauarbeiter verursachte Schäden an Bauleistungen und Baumaterial. Manche Anbieter sichern auch die Fotovoltaikanlage auf dem Dach automatisch mit ab, allerdings nur dann, wenn die Anlage in der Bausumme enthalten ist. Bei anderen Gesellschaften kann der Versicherte diese Leistung gegen einen Aufpreis erhalten.
Nicht enthalten im Schutz
Jedoch sind nicht alle Eventualitäten abgedeckt. Für Leitungswasserschäden, Kosten für Schadensgutachter oder Schäden am Baugrund muss die Versicherungsgesellschaft nicht aufkommen. Entwurzelte Bäume zählen nicht zu den direkten Schäden am Haus - der Bauherr trägt deshalb die Kosten für die Aufräumarbeiten selbst. Gegen einen entsprechenden Prämienaufschlag kann er dieses Risiko mitversichern. Auch Risse am Beton oder Senkschäden durch Frost gehören nicht zum Versicherungsumfang - der Bauherr muss Sorge dafür tragen, dass der Bau frostsicher ist. Ebenso leistet der Versicherer auch nicht bei Diebstahl von Baumaterialien oder Werkzeugen oder zusätzlichen Kosten, die durch Pfusch am Bau entstehen.
Kosten sparen durch Vergleich
Die Bauleistungsversicherung besteht für die gesamte Bauphase, den Betrag zahlt der Versicherungsnehmer in der Regel im Voraus. Da über diese Versicherung nicht nur der Bauherr, sondern auch das Bauunternehmen, der Architekt sowie die Handwerker versichert sind, wird die Prämie in der Regel auf alle am Bauvertrag beteiligte Parteien umgelegt. Was für die Immobilienfinanzierung gilt, trifft auch die auf die Bauleistungsversicherung zu: Durch den Vergleich verschiedener Anbieter kann der Bauherr einiges an Kosten sparen. Der Unterschied zwischen den Prämien ist mitunter enorm, und das bei vergleichbaren Leistungen.
Mit der Bezugsfertigkeit des Hauses oder der behördlichen Gebrauchsabnahme endet normalerweise der Versicherungsschutz für den Bauherren, spätestens jedoch nach zwei Jahren. Eine Verlängerung bei Bedarf ist in der Regel möglich. Nach Ablauf der Bauleistungsversicherung schließt der Eigentümer zum Schutz des Hauses eine Wohngebäudeversicherung ab.
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Datum: 15.04.2012 - 18:10 Uhr
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