Baufinanzierung: Bundesländer unterstützen Familien
(IINews) - Nicht nur der Bund stellt über die KfW Bank Fördermittel für Bauherren bereit, sondern auch die Bundesländer unterstützen die Schaffung von Wohneigentum. Durch diese Hilfen sind Baufinanzierungen auch für Familien mit eher niedrigem Haushaltseinkommen möglich.
Die meisten Bundesländer fördern insbesondere einkommensschwache Familien und Alleinerziehende mit Kindern sowie Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen bei der Anschaffung einer selbstgenutzten Immobilie. Wer ein Eigenheim bauen, erwerben oder modernisieren möchte und Probleme hat, die Fremdfinanzierung komplett über ein Bankdarlehen zu gestalten, sollte sich an die zuständige Landesförderbank wenden. Diese Kreditinstitute vergeben an Antragsteller zinsgünstige Darlehen, monatliche Aufwendungshilfen oder direkte, nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse. Manche Länder übernehmen außerdem auch Bürgschaften. "Gekoppelt ist die Förderung allerdings an Voraussetzungen", sagt Michael Lorenz, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals hypostar.de, "so darf, wer ein Darlehen in Anspruch nehmen möchte, unter anderem bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. In diesem Punkt unterscheidet sich die Länderförderung von der KfW-Förderung - die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt ihre Mittel unabhängig von der Höhe der monatlichen Einnahmen des Bauherrn oder Immobilienerwerbers.
Einkommensgrenzen gelten
Im Wohnraumförderungsgesetz sind die Einkommensgrenzen für die Darlehensvergabe geregelt. Diese liegen recht niedrig, so darf zum Beispiel ein Zweifamilienhaushalt nicht mehr als über ein Gesamteinkommen von 18.000 Euro verfügen. Das Gesamteinkommen setzt sich aus den Bruttojahreinkommen aller im Haushalt Lebenden, von denen bestimmte Frei- und Abzugsbeträge abgerechnet werden, zusammen. Die Bundesländer sind jedoch ermächtigt, entsprechend der regionalen Gegebenheiten von diesen Werten abzuweichen. "Meist werden die Grenzen großzügiger ausgelegt", weiß Michael Lorenz, "in Hamburg darf das Einkommen des Antragstellers sogar über 70 Prozent der Vorgaben des Wohnraumförderungsgesetzes liegen. So gibt es Förderungen auch für Haushalte mit mittlerem Einkommen."
Weitere Voraussetzungen
Wer ein Darlehen erhalten will, dessen zu finanzierendes Wohneigentum darf zudem bestimmte Wohnflächen- sowie Kostenobergrenzen nicht überschreiten. Diese Grenzen legen die Bundesländer jeweils selbst fest. Außerdem setzen die Förderanstalten voraus, dass den Haushalten im Fall einer Immobilienfinanzierung ein bestimmter Mindestbetrag als Lebensunterhalt zur Verfügung stehen muss. Normalerweise geben die Banken auch einen Prozentanteil an Eigenleistungen, beispielsweise in Höhe von 15 Prozent, vor, den der Antragsteller in die Finanzierung einzubringen hat - etwa in Form von Kontoguthaben, Ansparsummen bei einer Bausparkasse, bezahlten Grundstücken oder eigenen Arbeitsleistungen. Eine weitere Bestimmung besagt, dass der Antrag für die Fördermittel vor Abschluss des Kauf- oder Bauvertrags gestellt sein muss.
Die Darlehenskonditionen
Für die Darlehen der Wohnraumförderungsprogramme gewähren die Landesbanken in der Regel attraktive Konditionen. In den ersten Jahren gelten für diese oft sehr niedrige Zinssätze oder es fällt gar kein Zins an, auch ist die Gewährung tilgungsfreier Jahre nicht unüblich. Die Höhe der Kreditsumme ist meist auf einen bestimmten Anteil, beispielsweise 30 Prozent, der gesamten Baufinanzierung beschränkt. Weil die Darlehen nachrangig im Grundbuch abgesichert werden, sinkt das Risiko der finanzierenden Bank. Für Familien mit geringem Gesamteinkommen kann eine solche Förderung also den Ausschlag geben, die Finanzierung der eigenen vier Wände überhaupt zu realisieren. Wichtig zu wissen: Die jährlichen Mittel für die Darlehen sind begrenzt, und bei der Bewilligung spielt auch die Reihenfolge der abgegebenen Anträge eine Rolle. Deshalb kann, wer zu spät kommt, leer ausgehen.
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Datum: 12.04.2012 - 08:55 Uhr
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