PKV: Recht auf Wechsel in einen günstigeren Tarif
Wenn dem Versicherten die monatlichen Belastungen seiner Krankenkasse seine Existenz bedrohen, sollte er Kontakt mit seiner Krankenkasse wegen einer Tarifsenkung aufnehmen.
(IINews) - Für den Personenkreis ab 60 Jahren, die weniger arbeiten oder Selbstständige mit geringen monatlichen Gewinnen, sind die jährlich drohenden Beitragsanpassungen oftmals nicht mehr zu verkraften, da diese nicht mit steigenden Einkünften abgefangen werden können.
In diesen Fällen, sollte der Wechsel in einen günstigeren Tarif erwogen werden. Nichtsdestotrotz sollte der Tarifwechsel in einen günstigeren Tarif gut überlegt werden. Wer eine kleine Beitragsanpassung erhält, über die er sich ärgert, sollte hier nicht vorschnell seinen Tarif mit einem guten Leistungsspektrum aufgeben. Insbesondere Beamte, die einen hohen Beihilfesatz haben, sollten sich einmal auf dem Markt nach den regulären Beiträgen erkundigen und dann eine angemessene Entscheidung über eine Tarifminderung fällen. Denn wenn man subjektiv das Gefühl hat, der Beitrag sei eine Zumutung, ist es empfehlenswert, erst mal die Emotionen aus dieser Sache herauszunehmen.
Die Krankenkassen wurden vom Gesetzgeber verpflichtet, den Versicherten ab 65 Jahren, Alternativangebote zur Senkung ihres Beitrages zukommen zu lassen. Doch auch jüngere Versicherte, dürfen jederzeit ein Alternativangebot bei ihrer Krankenkasse, beziehungsweise ihrem Vermittler, beauftragen. Der Wechsel sollte nicht überstürzt erfolgen. Er kann zum Folgemonat umgesetzt werden. Wenn der Antrag auf Tarifsenkung mit der entsprechenden Unterschrift rechtzeitig versendet wurde, wird die Umstellung von den Krankenkassen auch rückwirkend umgesetzt und zuviel bezahlte Beiträge werden dann im Nachhinein zurück überwiesen.
Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Angebotserstellung und -beantwortung. Wenn der Antrag rechtzeitig zum Monatsbeginn zurückgeschickt wurde, wird er zum Wunschdatum rückwirkend eingesetzt.
Eine Tarifsenkung ist zu empfehlen, wenn sie in Ruhe überlegt wurde. Man sollte eine Schlechterstellung im Tarif, sei es durch höhere Selbstbeteiligung, Leistungsausschlüsse oder stärkeren Leistungseingrenzungen oder Senkung des Abrechnungssatzes beim Arzt oder durch Verschiebung der Schwerpunkte der Absicherung, nicht vorschnell aus Ärger über eine Preiserhöhung fällen.
Summa Summarum, besteht zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit in einen anderen Tarif zu wechseln. Eine Rückkehr in den Alttarif, ist nicht immer möglich und auch mit höherem Aufwand verbunden.
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PKV PR
Sarah Martines
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40667 Meerbusch
Datum: 31.03.2012 - 11:23 Uhr
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