Goldhasen-Rechtsstreit: Schriftliches Urteil des OLG Frankfurt bestätigt die Position der Confiserie Riegelein (BILD)
(ots) -
Pünktlich zu Ostern hat das OLG Frankfurt die schriftliche
Begründung seines letzten Urteils im Goldhasen-Rechtsstreit
vorgelegt. Bereits am 27. Oktober 2011 hatten die Richter in der
mündlichen Verhandlung ihre Urteile aus den Jahren 2004 und 2007
bekräftigt und kamen erneut zu dem Schluss, dass keinerlei
Verwechslungsgefahr zwischen dem sitzenden, seitwärts blickenden
Schokoladen-Osterhasen der Confiserie Riegelein und demjenigen der
Firma Lindt & Sprüngli besteht.
Das schriftliche Urteil betont noch einmal, dass der goldige Hase
von Riegelein bleiben kann, wie er ist. Anders als in Österreich muss
der Schweizer Konzern in Deutschland damit wiederholt eine Niederlage
hinnehmen.
Nach dem Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung hat Lindt nun
einen Monat Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. "Wir hoffen, dass Lindt
die Entscheidung der Gerichte endlich akzeptiert", so Peter
Riegelein, geschäftsführender Gesellschafter der Confiserie
Riegelein. Die Schweizer hatte bereits gegen drei Urteile, die alle
zugunsten von Riegelein ausfielen, immer wieder Rechtsmittel
eingelegt. Der Fall beschäftigt die Gerichte daher schon seit über
zehn Jahren.
Sitzende, seitwärts blickende Schokohasen in Goldfolie besitzen
eine lange Historie. Es handelt sich um einen traditionellen
Formenschatz, der schon seit über einem halben Jahrhundert von vielen
verschiedenen Unternehmen verwendet wird. In den 50er und 60er Jahren
war die einfarbige Goldfolie ein häufig genutztes Verpackungsmittel.
Das Verfahren stellt einen Präzedenzfall im Markenrecht dar, denn es
geht dabei um den Versuch, eine alt hergebrachte Form nachträglich
für ein Unternehmen zu schützen.
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Datum: 30.03.2012 - 13:38 Uhr
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