InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Medienfonds Magical Productions GmbH & Co. KG

ID: 597158

Fondsgesellschaft muss Namen und Anschriften sämtlicher Investoren nennen

Entscheidung des Landgerichts München I bestätigt Rechtsauffassung des Klägers

(IINews) - (Hamburg, 16. März 2012) Unter dem Aktenzeichen 6 O 15868/11 (Entscheidung vom 29. Februar 2012) hat das Landgericht (LG) München I der Klage eines Medienfonds-Investors stattgegeben. Verurteilt wurden die Beklagten zur Herausgabe der Namen und Anschriften sämtlicher Anleger des Medienfonds „Magical Productions GmbH & Co. KG“ des Fondsinitiators Hannover Leasing. Vertreten wurde der Kläger durch die auf Investorenschutz spezialisierte KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Hamburg.
Mit 30.000 Euro hatte sich der Kläger im November vergangenen Jahres am Medienfonds Magical Producions GmbH & Co. KG, Hannover Leasing Fonds Nr. 142, beteiligt. „Mit dem von Investoren zur Verfügung gestellten Kapital sollten Herstellung, Entwicklung, Vermarktung sowie Verwertung/Lizensierung des Filmprojekts ‚Magical’ finanziert werden“, erläutert Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG Partner.

Da Medienfonds, wie sich längst herausgestellt hat, ein denkbar schlechtes Geschäft sind, bei dem Anleger hohe Verluste, überdies auch steuerliche Probleme drohten, will der Kläger sämtliche möglichen Ansprüche auf Schadenersatz oder Rückabwicklung seiner Fondsbeteiligung prüfen lassen. „Dafür erforderlich ist der Informationsaustausch mit den Mitgesellschaftern des Fonds. Das ist aber nur möglich, wenn deren Namen und Adressen zur Verfügung gestellt werden“, erläutert Fachanwalt Gieschen.

Die Beklagten, neben der Fondsgesellschaft Magical Productions GmbH & Co. KG, die ASTRATO Verwaltungsgesellschaft mbH, verneinten den Anspruch des Klägers auf die Herausgabe der geforderten Investorendaten. Aber ohne Erfolg. Denn in seiner Urteilsbegründung beruft sich das LG München I auf die entsprechende Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts München, das die Auskunftspflicht einer Fondsgesellschaft begründet auf Grundlage unter anderem der §§ 161 II und 105 III Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des § 716 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach „kann die Ausübung von Informations- und Kontrollrechten den Informationstausch oder die Abstimmung zwischen den Fondsgesellschaftern erfordern“, erklärt Gieschen.





Das Argument der beiden Beklagten, die Daten der Investoren würden lediglich für so genannte Sammelklagen missbraucht, ließ das Landgericht München I nicht gelten. Zitat aus der Urteilsbegründung: Die abstrakte Missbrauchsgefahr alleine rechtfertigt es nach dem BGH nicht, das Recht auf Kenntnis seiner Mitgesellschafter einzuschränken.“

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Hajo Simons| Partner
Siccma Media GmbH | Bonner Straße 328 | D-50968 Köln
Telefon: 0221 348 038 – 12
Telefax: 0221 348 038 – 41
Email: kwag(at)siccmamedia.de
Internet: www.siccmamedia.de



Leseranfragen:

Jens-Peter Gieschen, Partner
KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft
Lise-Meitner-Straße 2
28359 Bremen
Telefon: 0421 5209 480
Telefax: 0421 5209 489
Email: bremen(at)kwag-recht.de
Internet: www.kwag-recht.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Dr. Peters Lebensversicherungsfonds - Altanleger werden „rasiert“… Schiffsfonds Santa L Schiffe - Neues Desaster kündigt sich an
Bereitgestellt von Benutzer: siccmamedia
Datum: 16.03.2012 - 11:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 597158
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Hajo Simons
Stadt:

Köln


Telefon: 022134803812

Kategorie:

Fonds


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 16.03.2012

Dieser Fachartikel wurde bisher 765 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Medienfonds Magical Productions GmbH & Co. KG"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Hajo Simons (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Praktiker AG - Nur noch 20 Prozent von allem ...

(Bremen, 30. März 2012) Das Sanierungskonzept der Baumarktkette Praktiker könnte für Anleger zu einem Desaster werden. Insbesondere Anleiheninvestoren drohen erhebliche Vermögenseinbußen, möglicherweise sogar ein Totalverlust ihres Kapitaleinsa ...

Alle Meldungen von Hajo Simons



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 1
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 232


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.