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CS Euroreal und SEB ImmoInvest: Kommt auch hier wie beim KanAm Grundinvest das Aus?

ID: 587473

Die Aussichten für eine Wiedereröffnung haben sich durch das KanAm Aus nicht verbessert. Wie sollen Anleger weiter vorgehen: Die mögliche Liquidation der Fonds abwarten oder Schadenersatzansprüche geltend machen?


(IINews) - Für Anleger der offenen Immobilienfonds CS Euroreal und SEB ImmoInvest, bei denen die Frist zur Wiedereröffnung im Mai 2012 ausläuft, stellt sich nach der Entscheidung zur Liquidation des offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest mehr denn je die Frage, ob auch ihre Fonds endgültig geschlossen bleiben und liquidiert werden. Die Aussichten für eine Wiedereröffnung haben sich durch das KanAm Aus nicht verbessert. Wie sollen sie weiter vorgehen: Die mögliche Liquidation der Fonds abwarten oder Schadenersatzansprüche geltend machen?

- Informationen zu CS Euroreal:
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/cs-euroreal-schadenersatz-fuer-anleger-wegen-falscher-beratung.html

- Informationen zu KanAm Grundinvest:
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/kanam-grundinvest-wird-aufgeloest-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

- Informationen zu SEB ImmoInvest:
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/seb-immoinvest-geschlossen-schadenersatz-fuer-anleger-wegen-falscher-beratung.html

KanAm Grundinvest Schließung

Die Entscheidung der Geschäftsführung des KanAm Grundinvest, den Fonds nicht wieder zu öffnen sondern zu liquidieren, kam für viele Beobachter nicht überraschend. Für Anleger der offenen Immobilienfonds CS Euroreal und SEB ImmoInvest, bei denen die Frist zur Wiedereröffnung im Mai 2012 ausläuft, stellt sich nun mehr denn je die Frage, ob auch ihre Fonds endgültig geschlossen bleiben und liquidiert werden.

Negative Vorzeichen nach Aus für KanAm Grundinvest

Nach Ansicht von Fachanwalt Mathias Nittel, dessen Kanzlei zahlreiche Anleger offener Immobilienfonds vertritt, ist die Situation für den CS Euroreal und den SEB ImmoInvest durch das Aus für den KanAm Grundinvest nicht besser geworden: „Ohne Zweifel hat dies sehr negative Auswirkungen auf die Perspektiven der Credit Suisse und der SEB, ihre Fonds CS Euroreal und SEB ImmoInvest noch vor Mai erfolgreich wieder öffnen zu können.“





Davon geht auch die SEB Asset Management aus: „Das Marktumfeld wird durch die Entscheidung der Kanam Grund sicherlich nicht einfacher, dennoch halten wir an dem Ziel der Wiedereröffnung des SEB ImmoInvest fest“, zitiert DAS INVESTMENT.COM eine Unternehmenssprecherin. Erforderlich für eine erfolgreiche Wiedereröffnung ist bei beiden Fonds die Erhöhung der verfügbaren Liquidität. Anlegeranwalt Nittel: “Um dies sicherzustellen, müssen sowohl SEB ImmoInvest als auch CS Euroreal in der verbleibenden Zeit die Verkaufsbemühungen für einige Objekte erfolgreich abschließen.“ Ob dies gelingen wird, oder ob auch diese beiden großen Fonds scheitern, bleibt abzuwarten.

Abwarten kann zum Verlust von Schadenersatzansprüchen führen

Für die Anleger der offenen Immobilienfonds stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen: Die Schließung der Fonds abwarten oder Schadenersatzansprüche geltend machen?

In zahlreichen Fällen wurden Anleger offener Immobilienfonds falsch beraten. Sie haben gute Chancen, ihr investiertes Geld als Schadenersatz zurückzubekommen. Aber sie müssen jetzt handeln. Warten sie die voraussichtlich 5 Jahre dauernde Liquidation des Fonds ab, wie sie beispielsweise für den KanAm Grundinvest geplant ist, sind Schadenersatzansprüche in jedem Fall verjährt.

Schadenersatzansprüche stehen den Anlegern dann zu, wenn der empfohlene Fonds entweder für ihre Anlageziele und Risikobereitschaft nicht geeignet war, also nicht zu ihnen passte, oder wenn sie über den Fonds, dessen Funktionsweise und die mit ihm verbundenen Risiken nicht oder unzutreffend informiert wurden.

Die Anlegerkanzlei Nittel vertritt zahlreiche Anleger des KanAm Grundinvest, CS Euroreal und SEB ImmoInvest sowie anderer offener Immobilienfonds und Immobiliendachfonds und konnte bereits in vielen Fällen außergerichtliche und gerichtliche Lösungen herbeiführen.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.Anlegerschutzmagazin.de.



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Datum: 04.03.2012 - 10:24 Uhr
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