Vermietungseinkünfte steuerlich optimal gestalten
Die verbilligte Vermietung von Wohnungen oder Häusern an Familienangehörige ist oft ein geschicktes Gestaltungsmittel zur Optimierung der Einkommensteuerbelastung im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der Gesetzgeber hat mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes bei der verbilligten Wohnraumüberlassung den Grenzwert von 56% auf 66% der ortsüblichen Miete angehoben.
(IINews) - Bisher mussten Steuerpflichtige bei der verbilligten Wohnraumüberlassung bei einer reduzierten Miete, die zwischen 56% und 75% der ortsüblichen Miete betrug eine sogenannte Totalüberschussprognose erstellen. Die Finanzämter forderten diese Prognose häufig bei der Vermietung an nahe Angehörige an. Ab 2012 ist diese Verpflichtung entfallen.
Rainer Neuhaus von Willer & Partner in Bremen, weist darauf hin, dass bei einer verbilligten Vermietung von Wohnraum von weniger als 66% der ortsüblichen Miete ab 2012 generell eine Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil vorzunehmen ist. Darauf folgt, dass die Werbungskosten sich nur anteilig steuerlich auswirken. Bei Erreichen der Grenze von 66% wird jetzt von einer Vollentgeltlichkeit ausgegangen, so dass ein ungekürzter Werbungskostenabzug zugelassen ist. Steuerberater Neuhaus rät jedoch dazu, die Grenze nicht auszureizen, da durch einen Anstieg der ortsüblichen Miete bei unveränderter Höhe der verbilligten Miete die steuerliche Grenze ungewollt unterschritten wird. Weitere Informationen zu Vermietungseinkünften, Steuererklärungen sowie zahlreiche Steuertipps sind unter www.willer-partner.de zu finden.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft Willer & Partner gehört zu den modernsten des Landes Bremen. Sie vereinen die Qualifikation, Fachkompetenz und Persönlichkeit der einzelnen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit hochwertigen Qualitätssicherungsprozessen und modernster Infrastruktur und bieten Beratung für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen auf höchstem Niveau.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Unsere Kanzlei gehört zu den modernsten des Landes Bremen. Sie vereint die Qualifikation, Fachkompetenz und Persönlichkeit der einzelnen Steuerberater mit hochwertigen Qualitätssicherungsprozessen und modernster Infrastruktur und bieten Beratung für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen auf höchstem Niveau.
Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat erneut mit Erfolg am gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätskontrollverfahren (Peer Review) teilgenommen und ist dadurch bis zum 25. November 2016 befugt, handelsrechtliche Pflichtprüfungen durchzuführen.
Sie erreichen uns unter der folgenden Anschrift:
Willer, Kettenburg, Heyduck & Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Hutfilterstraße 2/4
28195 Bremen
Tel.: 0421 - 17565-0
Fax.: 0421 - 17565-55
E-Mail: info(at)willer-partner.de
URL: www.willer-partner.de
Datum: 27.02.2012 - 15:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 582602
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rainer Neuhaus
Stadt:
Bremen
Telefon: 0421 - 175650
Kategorie:
Steuer & Finanzen
Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.02.2012
Dieser Fachartikel wurde bisher 2233 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Vermietungseinkünfte steuerlich optimal gestalten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rainer Neuhaus (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).