Übergangsfristen für Kleingruppenhaltung - Eierwirtschaft fordert:
"Ministerin Aigner soll juristischen Experten folgen"
(ots) - Mit deutlicher Kritik und Unverständnis reagiert
der im Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG)
organisierte Bundesverband Deutsches Ei (BDE) auf den Vorstoß der
Bundesländer Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, Übergangsfristen für
bestehende Kleingruppenhaltungen faktisch nur bis Ende 2023
zuzulassen. "Das kommt einer Enteignung der rund 150 deutschen
Legehennenhalter gleich, die Millionen in diese erst seit 2006
existierende moderne Haltungsform investiert haben", missbilligt
ZDG-Vizepräsident und BDE-Vorsitzender Dr. Bernd Diekmann die aus
Sicht der Eierwirtschaft nicht nachvollziehbare Initiative der beiden
Bundesländer. Als "willkürlich und deutlich zu kurz gegriffen"
kritisiert er die von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ins Spiel
gebrachte Frist bis Ende 2023. Diekmann formuliert den klaren Appell
der deutschen Eierwirtschaft an Bundesministerin Ilse Aigner, dem
Vorschlag der Länder nicht zu folgen und vielmehr der Bewertung
juristischer Experten aus dem eigenen Hause zu trauen. Das
Bundesministerium hatte gegenüber der Eierwirtschaft die Auffassung
vertreten, eine kürzere Frist als bis Ende 2029 sei wegen
verfassungsrechtlicher Bedenken aufgrund des grundgesetzlich
geschützten Eigentums (Artikel 14 GG) nicht haltbar. Zwar sei eine
kürzere Übergangszeit als die ursprünglich vom Bundesministerium
formulierte Frist bis Ende 2035 durch keine sachliche Argumentation
zu rechtfertigen, schildert Diekmann seine Bedenken, macht aber
zugleich die Gesprächsbereitschaft der Eierwirtschaft deutlich: "Mit
einem realistischen Kompromiss könnte die Eierwirtschaft notfalls
leben." Inakzeptabel sei hingegen die Variante bis Ende 2023, die
ganz offenkundig durch keine seriöse Wirtschaftlichkeitsberechnung
gestützt sein könne. "Das Vertrauen deutscher Legehennenhalter in ein
erst vor sechs Jahren etabliertes modernes Haltungssystem wird mit
Füßen getreten", kritisiert Diekmann und verweist auf die paradoxe
Situation im europäischen Umfeld: "Um uns herum halten unsere
europäischen Nachbarn weiter Millionen Legehennen in konventionellen
Käfigen." Und deren beinahe unverfrorene Weigerung, bestehendes
europäisches Recht einzuhalten, werde durch die dilettantische
deutsche Selbstkasteiungsbereitschaft noch belohnt.
Unverständlich sei zudem, dass die Politik offenbar nicht gewillt
sei, ein vom Bund finanziertes Forschungsvorhaben zur Tiergerechtheit
der Kleingruppenhaltung abzuwarten, kritisiert Diekmann politischen
Aktionismus: "Eine seriöse Entscheidungsfindung kann Wissenschaft
nicht ignorieren."
Überraschend hatten die Länder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz
am vergangenen Freitag einen Verordnungsantrag an den Bundesrat
gerichtet, welcher von einer grundsätzlichen Übergangsfrist für die
Kleingruppenhaltung bis Ende 2023 ausgeht; in Einzelfällen soll eine
Frist bis Ende 2025 möglich sein. In einer Sondersitzung am kommenden
Donnerstag befasst sich der zuständige Ausschuss für Agrarpolitik und
Verbraucherschutz des Bundesrates mit dem Verordnungsantrag. Die
tatsächliche Ausarbeitung eines neuen Verordnungsentwurfs hingegen
obliegt dem Bundesministerium.
Pressekontakt:
ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.
Christiane Riewerts
Claire-Waldoff-Str. 7
10117 Berlin
Tel. 030 288831-40
Fax 030 288831-50
E-Mail:c.riewerts(at)zdg-online.de
Internet: www.zdg-online.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 20.02.2012 - 17:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 577885
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Essen und Trinken
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 182 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Übergangsfristen für Kleingruppenhaltung - Eierwirtschaft fordert:
"Ministerin Aigner soll juristischen Experten folgen""
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).