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HC Container-Flotten-Fonds - Anleger sollten umgehend Ansprüche wegen Falschberatung und Prospektfehlern prüfen lassen

ID: 572478

Den betroffenen Anlegern wird dringend geraten, durch spezialisierte Rechtsanwälte prüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.


(IINews) - Heidelberg/München, den 12.02.2012 - Nach der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der HC „Container-Flotten-Fonds“ Beteiligungs GmbH & Co. KG müssen die betroffenen Anleger feststellen, dass ihr eingesetztes Kapital als verloren angesehen werden muss. Das ist umso ärgerlicher, als sich viele von ihnen noch 2009 hatten zu einem Kapitalnachschuss überreden lassen, angeblich zur Stärkung der Gesellschaft.

Nach Meinung von Rechtsanwalt Minderjahn, der die betroffenen Anleger betreut, sind Anhaltspunkte vorhanden, die die Geltendmachung diverser Prospektfehler gegen die Gründungsgesellschafter rechtfertigen. Zudem dürfte regelmäßig auch die Aufklärung der Anleger durch ihre Berater unzureichend gewesen sein. Auswertungen der von Anleger berichteten Beratungsgespräche durch Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht zeigen, dass so gut wie nie die maßgeblichen Inhalte des Emissionsprospekts besprochen wurden.

Die Anlegeranwälte warnen vor übertriebener Panik hinsichtlich der Rückforderung von Ausschüttungen durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter. Da der Fonds überhaupt keine Ausschüttungen geleistet hat, besteht eine solche Gefahr nicht: Was sollte denn überhaupt zurückgefordert werden, wenn gar nichts gezahlt wurde.

Den betroffenen Anlegern wird dringend geraten, durch spezialisierte Rechtsanwälte prüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Da die (erstmalig für 2007, in 2008 zu zahlenden) Ausschüttungen von Anfang an ausgeblieben sind, kann die Geltendmachung auch berechtigter Ansprüche durch Verjährung gefährdet sein.



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Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.Anlegerschutzmagazin.de.



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Datum: 12.02.2012 - 12:04 Uhr
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