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Rauchmelder sind auf Nebenkosten umlegbar

ID: 566470

Berlin, 02.02.2012 Nach aktueller Rechtsprechung des Landgerichtes Magdeburg in Sachsen-Anhalt können die Kosten für den Betrieb von gemieteten Rauchmeldern und deren Wartung genau wie bei Wasser- und Wärmezählern als umlagefähige Nebenkosten geltend gemacht werden. Die Pflicht zur Ausrüstung mit den lebensrettenden Rauchmeldern gilt noch nicht in allen Bundesländern, wurde aber in Sachsen-Anhalt im Jahr 2009 eingeführt.


(IINews) - Nun wollten die Mieter einer Wohnungsbaugesellschaft die Anrechnung der Rauchmelder in der Nebenkostenabrechnung nicht akzeptieren, erhielten zunächst vor dem Amtsgericht Schönebeck (Elbe) Recht und müssen nach dem neuen rechtskräftigen Urteil des Landgerichtes in Magdeburg (vom 27.09.2011, AZ: 1 S 171/11) die Kosten doch übernehmen.

Fragen Sie Immobilienmakler in Berlin danach, werden Sie oft den Rat erhalten, mindestens einen Rauchmelder im Flur Ihrer Eigentumswohnung zu installieren. Das ist in Berlin zwar noch keine Pflicht, aber diese kleinen Rauchmelder sind für Sie und Ihre Kinder ein kostengünstiger Lebensretter – und garantiert im Einsatz, wenn es darauf ankommt, vor allem in der Nacht. Nähere interessante Informationen für Mieter und Immobilien-Besitzer finden Sie unter der Internetadresse des Forum Brandrauchprävention unter http://www.rauchmelder-lebensretter.de.

Michael Kirchner, Top-Immobilien GmbH Berlin
kirchner(at)topimmobilienXL.de
www.topimmobilienXL.de





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Bereitgestellt von Benutzer: Top-Immobilien
Datum: 02.02.2012 - 14:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 566470
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Kategorie:

Bauen & Wohnen


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 02.02.2012

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