Bundesrat erhöht Sachbezugswerte
Wenn man als Arbeitgeber seinen Mitarbeitern kostenlos oder vergünstigt Essen oder eine Unterkunft zur Verfügung stellt, dann ist der entstehende geldwerte Vorteil lohnsteuerpflichtig. Ab dem Kalenderjahr 2012 werden die Sachbezugswerte für gewährte Mahlzeiten leicht angehoben. Somit erhält das Unternehmen im finanziellen Bereich mehr Freiheiten. Die neuen Sachbezugswerte der Sozialversicherungsentgeltverordnung treten zum 1.1.2012 in Kraft. Über die Änderung informiert die Steuerkanzlei Ulrich aus München.
(IINews) - Vergünstigte Mahlzeiten
Werden Arbeitnehmern vom Arbeitgeber arbeitstäglich kostengünstige oder vergünstigte Mahlzeiten gewährt, handelt es sich dabei um Zuwendungen, die mit den Sachbezugswerten als Arbeitslohn sozialversicherungsrechtlich zu berücksichtigen sind. Zu den Mahlzeiten gehören alle Speisen, Lebensmittel und Getränke.
Neue Sachbezugswerte
Die Sachbezugswerte für das Kalenderjahr 2012 sind am 25. November 2011 vom Bundesrat beschlossen worden. Diese Sachbezugswerte werden jedes Jahr an die Verbraucherpreise angepasst und sind deutschlandweit anzuwenden.
Erhöhungen ab 2012 auf einen Blick
Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten betragen ab 2012 bundesweit:
- pro Monat: 219,00 Euro (2011 / 217 Euro)
- pro Tag: 7,30 Euro (2011 / 7,23 Euro)
- Werden sie nur teilweise zur Verfügung gestellt, gelten monatlich folgende Werte:
- Frühstück: 47,00 Euro (wie 2011)
- Mittagessen: 86,00 Euro (2011 / 85,00 Euro)
- Abendessen: 86,00 Euro (2011 / 85 Euro)
- Bei einer täglichen Verpflegung werden folgende angesetzt:
- Frühstück: 1,57 Euro (wie bisher)
- Mittagessen: 2,87 EUR (2011 / 2,83 Euro)
- Abendessen: 2,87 EUR (2011 / 2,83 Euro)
Für ausführliche Informationen zur Erhöhung der Sachbezugswerte steht die Steuerkanzlei Ulrich aus München jederzeit gerne zur Verfügung.
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Datum: 30.01.2012 - 15:39 Uhr
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