Ab 2012 erfolgt die Abrechnung in Zahnarztpraxen papierlos
Viele Ärzte klagen über einen ausufernden Verwaltungsaufwand in ihren Praxen. Berichte dokumentieren, Anfragen der Krankenkassen bearbeiten und Quittungen für die Praxisgebühren ausstellen. Der Aufwand ist enorm. Arbeitszeit, die dem Patienten zur Verfügung gestellt werden könnte, geht hier verloren. Ab Januar 2012 sorgt die papierlose Abrechnung bei vertragszahnärztlichen Leistungen für ein wenig Entlastung im alltäglichen Papierwust. Über die Änderung informiert die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum.
(IINews) - Zettelwirtschaft hat ein Ende
Ab 1. Januar 2012 müssen alle Praxen vertragszahnärztliche Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KZV) in papierloser Form abrechnen. Dies umfasst sämtliche Leistungsbereiche. Mit eingeschlossen sind konservierend-chirurgische Leistungen sowie solche in den Bereichen Parodontalerkrankungen, Kieferorthopädie sowie Zahnersatz. Die Einführung der elektronischen Datenübermittlung ist durch das Sozialgesetzbuch V vorgeschrieben. Von der kassenärztlichen Bundesvereinigung wird im Vorfeld alles Notwendige geregelt, um die rechtzeitige Umstellung für die Praxen zu gewährleisten.
Übermittlung der Daten
Die sonst auf Papier übermittelten Abrechnungen können nun beispielsweise auf einem Datenträger wie einem USB‐Stick oder einer CD eingereicht werden. Einige kassenärztliche Vereinigungen bieten jedoch an, die Abrechnungen online zu übermitteln. Dann können die relevanten Dateien auf der Homepage hochgeladen und versendet werden. Die KZV stellt hierzu ausführliche Informationen zur Verfügung. In Ausnahmefällen wird es zudem eine Übergangsregelung geben, die weiterhin eine Papierabrechnung erlaubt. Bei der zuständigen KZV sind hierzu nähere Informationen zu erhalten.
Für ausführliche Informationen zur papierlosen Abrechnung steht die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.
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Datum: 10.01.2012 - 14:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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