Was sich im Steuerrecht 2012 ändert
Auch für 2012 kommt es im Steuerrecht wieder zu einer Vielzahl
von Änderungen. So profitieren beispielsweise Eltern und
Vermieter vom neuen Steuervereinfachungsgesetz. Dagegen
wurde die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte um ein
weiteres Jahr verschoben.
(IINews) - Auch für 2012 kommt es im Steuerrecht wieder zu einer
Vielzahl von Änderungen. So profitieren beispielsweise Eltern
und Vermieter vom neuen Steuervereinfachungsgesetz.
Dagegen wurde die Einführung der elektronischen
Lohnsteuerkarte um ein weiteres Jahr verschoben.
Da die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte
(ELStAM) erneut verschoben wurde, gelten auch für das
nächste Jahr die Daten der Lohnsteuerkarte 2010. Für
Arbeitnehmer, die seither den Arbeitgeber nicht gewechselt
haben und bei denen sich auch keine Besteuerungsdaten
geändert haben, besteht kein Handlungsbedarf. Sollen jedoch
Daten geändert werden, dann muss dies beim zuständigen
Finanzamt beantragt werden. Nachdem die Änderung
durchgeführt wurde, erhält der Arbeitnehmer einen
entsprechenden Ausdruck der ELStAM. Diese muss dann dem
Arbeitgeber vorgelegt werden. Besonders wer im nächsten Jahr
von einer Arbeitslosigkeit bedroht ist, sollte seine Daten
nochmals überprüfen. Wer eine günstigere Lohnsteuerklasse
besitzt, erhält entsprechend mehr Arbeitslosengeld
ausbezahlt.
Wer sich bereits jetzt seine Abzüge errechnen möchte, der
kann hierfür einen entsprechenden Brutto Netto Rechner
verwenden. Insbesondere sollten gemeinsam veranlagte
Ehepaare überprüfen, ob die aktuelle Kombination der
Lohnsteuerklassen für sie noch am günstigsten ist. Ehepaare,
die ihre Steuererklärung gemeinsam abgeben, haben die
Wahl zwischen verschiedenen Kombinationen der
Lohnsteuerklassen. Je nach Einkommensverhältnissen
können beide die Lohnsteuerklasse IV oder alternativ eine
Kombination aus der Klasse III und der Klasse V wählen. Ist
einer der Partner von einer Arbeitslosigkeit bedroht, sollte
dieser die Klasse III wählen, weil dies zu einer höheren
Auszahlung beim Arbeitslosengeld führt. Auch Ehepaare, die
ein Kind erwarten, müssen bei der Wahl der
Lohnsteuerklassen Vorsicht walten lassen. Ein zu hoher Abzug
bei der Lohnsteuer kann später zu finanziellen Nachteilen
beim Elterngeld führen.
Weitere Änderungen gibt es im nächsten Jahr beim Kindergeld
für volljährige Kinder, beim Ausbildungsfreibetrag, bei den
Kinderbetreuungskosten sowie bei der Übertragung von
Kinderfreibeträgen. Zu Veränderungen kommt es auch bei
den Beitragsbemessungsgrenzen zur gesetzlichen Kranken-
und Rentenversicherung. Zudem wird der Beitragssatz bei der
Rentenversicherung von derzeit 19,9 auf künftig 19,6 Prozent
abgesenkt.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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Silko Vogt
Leibnizstrasse 36 a
10625 Berlin
Tel: 030-68817922
info(at)seofonia.de
http://www.brutto-nettorechner.com/
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Datum: 29.12.2011 - 15:54 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 29.12.2011
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