Die gesetzliche Krankenversicherung als ein Grundpfeiler des europäischen Sozialsystems
Während es in den Vereinigten Staaten bis zur barack’schen Gesundheitsreform vom letzten Jahr noch 50 Millionen Amerikaner ohne jede gesetzliche Gesundheitsfürsorge waren, hat sich in Europa das System der gesetzlichen Krankenversicherung schon vor vielen Jahrzehnten durchgesetzt – und ist bis heute einer der Grundpfeiler des europäischen Sozialsystems.
(IINews) - In Deutschland war es ein Gesetz vom Reichskanzler Otto von Bismarck aus dem Jahr 1881, das lange Zeit als Grundlage für die gesetzliche Krankenversicherung diente. Er führte erstmals den Versicherungsschutz für gewerbliche Arbeiter ein. Zusammen mit der Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung ist sie ein Teil des umfangreichen Sozialsystems, das in Europa die Bürger vor Verarmung schützt und auf der Idee der Solidarität einer Gemeinschaft basiert. Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Der momentane Prozentsatz, der pro Bürger für die Krankenvorsorge bezahlt wird, beträgt 15,5 Prozent, wobei von diesem Betrag 8,3 Prozent vom Versicherten und 7,3 Prozent vom Arbeitgeber bezahlt werden. Für die Prozentberechnung wird die Höhe des Einkommens herangezogen. Auch dies macht deutlich, dass der Solidaritätsgedanke die Grundlage des europäischen Sozialversicherungssystems ist. Wohlhabendere Personen bezahlen für ihre Vorsorge mehr als Einkommensschwache. Erst ab einem Verdienst von ca. 50.000 Euro im Jahr steht dem Arbeitnehmer der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung frei. Die private Krankenversicherung erhebt ihre Beiträge unabhängig vom Einkommen. Die Beitragssätze variieren dabei je nach Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers und werden meist mit zunehmendem Alter höher.
In Deutschland steht es jedem frei, sich seine Krankenkasse selbst auszusuchen. Grundsätzlich sind die angebotenen Leistungen der Kassen jedoch recht ähnlich. Die Kassen werden von einem Verwaltungsrat und einem Vorstand geleitet. Alle Versicherungsnehmer sowie die Arbeitgeber haben ein Stimmrecht, was die Auswahl der Mitglieder des Verwaltungsrates betrifft. Diese wählen wiederum den Vorstand, der sich den laufenden Geschäften der Kassen annimmt. Der Staat überwacht die Kassen, diese müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen.
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Datum: 15.11.2011 - 06:14 Uhr
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Freigabedatum: 15.11.2011
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