Lloyd Fonds Britische Kapital Leben: Schadenersatz für Anleger der Lebensversicherungsfonds
Unter der Bezeichnung Lloyd Fonds Britische Kapital Leben hat das Hamburger Emissionshaus Lloyd Fonds insgesamt 8 Fonds aufgelegt, deren Zweck der Erwerb von Lebensversicherungen britischer Versicherungsgesellschaften auf dem Zweitmarkt war. Jetzt fürchten die Anleger um ihre Einlagen.
(IINews) - Schadenersatz für Anleger der Lebensversicherungsfonds
Unter der Bezeichnung Lloyd Fonds Britische Kapital Leben hat das Hamburger Emissionshaus Lloyd Fonds in den Jahren 2004 – 2009 insgesamt 8 Fonds aufgelegt, deren Zweck der Erwerb von Lebensversicherungen britischer Versicherungsgesellschaften auf dem Zweitmarkt war. Mit rund 163 Mio. € haben sich Anleger an den Fonds beteiligt. Bei allen Fonds sind zwischenzeitlich die Ausschüttungen ausgesetzt, im Jahr 2010 wurden keine Ausschüttungen gezahlt. Jetzt fürchten die Anleger um ihre Einlagen.
Betroffen sind die Fonds
Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I (LF 49)
Lloyd Fonds Britische Kapital Leben II (LF 62)
Lloyd Fonds Britische Kapital Leben III (LF 66)
Lloyd Fonds Britische Kapital Leben IV (LF 69)
Lloyd Fonds Britische Kapital Leben V (LF 72)
Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VI (LF 77)
Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII (LF 79)
Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII (LF 84)
Hintergrund der aktuellen Schieflage ist die Abhängigkeit der Rendite britischer Lebensversicherungen von der Entwicklung der Aktienmärkte. Aufgrund des Börsencrashs 2000 – 2003 mussten die britischen Versicherungen, die bis dahin bis zu 90 % in Aktien investieren durften, zum Teil erhebliche Verluste hinnehmen. Diese müssen erst mühsam wieder durch erwirtschaftete Renditen aufgefüllt werden. Die britische Finanzmarktaufsicht FSA hat darüber hinaus nach dem Börsencrash den Aktienanteil auf 50 % reduziert, was sich auf die Möglichkeiten zur Renditeerzielung in steigenden Märkten negativ auswirkte. Kein gutes Umfeld für eine Spekulation auf steigende Policenwerte. Die anhaltende Unruhe auf den Finanzmärkten trägt nicht dazu bei, dass sich die Ablaufsummen und damit die Policenwerte erhöhen.
Bei Gesprächen mit unseren Mandanten, die an den Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I-VIII beteiligt sind, mussten wir feststellen, dass diese vielfach falsch beraten wurden, so dass sie gute Chancen haben, gegen die sie beratenden Banken und Sparkassen sowie sonstigen Berater Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Einige Punkte, die einen Schadensersatzanspruch auslösen:
- Britische Lebensversicherungen unterscheiden sich grundlegend von deutschen Versicherungspolicen. Anders als deutsche Policen haben sie keine garantierte Mindestrendite. Die den Policen zuzuschreibenden Erträge hängen vielmehr davon ab, wie erfolgreich der jeweilige Versicherer mit seinen Kapitalmarktgeschäften im jeweils vorausgehenden Jahr war. Da sehr viel mehr in Aktien und innovative Produkte investiert wird, als in Deutschland, ist das Risiko sehr viel höher, dass Wertzuwächse und Boni ausbleiben.
- Obwohl ein Geschäft mit Lebensversicherungen den Eindruck hoher Seriosität vermittelt, handelt es sich bei den Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I-VIII um unternehmerische Beteiligungen. Dies ist gleichbedeutend damit, dass solche Beteiligungen hohe Risiken haben, die bis hin zum Totalverlust gehen können. Als Altersvorsorge oder zur Anlage von Vermögen im Alter sind die Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I-VIII daher nicht geeignet. Vielfach wurden sie jedoch gerade zu diesem Zweck empfohlen.
- Teil- und Totalverlustrisiken sind – wie in dem Prospekt der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I-VIII beschrieben – nicht auszuschließen. In nicht wenigen Fällen wurden diese Verlustrisiken durch den Berater pflichtwidrig verharmlost.
- Auch hier blieb den Anlegern oftmals völlig unbekannt, dass sie sich mit der Investition in den Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I-VIII an einer österreichischen Gesellschaft beteiligen. In vielen Fällen war den Anlegern schon die Rechtsform der GmbH & Co. KG nach deutschem Recht unbekannt; in keinem Fall wurde auch nur ansatzweise der Versuch unternommen, die Grundzüge der GmbH & Co. KG nach österreichischem Recht zu erläutern. Auf den Umstand, dass dadurch die Wahrnehmung und Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen der Anleger gegen die Gesellschaft österreichischem Recht unterliegt und daher mit erhöhtem Aufwand verbunden ist, wurde nicht hingewiesen.
- Dass zur Erhöhung der Investitionen (nicht nur zur Finanzierung der laufenden Versicherungsprämien!) von den Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I -VIII Kredite aufgenommen werden sollen, wurde sehr oft in den Beratungen nicht erwähnt, ebenso wenig die daraus resultierenden Risiken.
- Das so genannte Blindpool-Risiko der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I-VIII, also dass nicht feststeht, in welche Policen der Fonds investiert, kam ebenfalls in keinem der uns bekannten Beratungsgespräche zur Sprache.
- Für Anteile an derartigen Fonds gibt es keinen Zweitmarkt. Daher ist eine Veräußerung in der Regel gar nicht oder nur unter Hinnahme erheblicher Verluste möglich. Das Kapital der Anleger ist damit regelmäßig langfristig gebunden, die Anleger kommen nicht an ihr Geld. Hierauf hätte im Rahmen der Beratung hingewiesen werden müssen, was in den allermeisten der uns bekannten Fälle nicht der Fall war.
- Die beratenden Banken und Sparkassen haben ihre Kunden, denen sie die Beteiligung an den Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I-VIII empfohlen haben, in keinem der uns bekannten Fälle darüber aufgeklärt, dass und in welcher Höhe sie für eine erfolgreiche Empfehlung geldwerte Vorteile oder Provisionen (so genannte Kickbacks) erhalten. Hierzu wären sie nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen. Die Verletzung dieser Beratungspflicht allein begründet bereits den Schadenersatzanspruch des betroffenen Anlegers.
Die beschriebenen Beratungsfehler begründen Schadensersatzansprüche der Anleger der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I-VIII gegen die beratende Bank, Sparkasse oder sonstigen Berater. In vielen Fällen haben Anleger dieses Fonds gute Chancen, ihre Beteiligung im Wege des Schadensersatzes rückabzuwickeln. Sie können damit ihr investiertes Kapital zurückerhalten und bekommen eine angemessene Verzinsung als entgangenen Gewinn.
Wollen Sie wissen, ob Ihnen als Anleger der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I-VIII Schadenersatzansprüche zustehen? Wir stehen Ihnen gerne für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung Ihrer Situation zur Verfügung. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Ihre Ansprechpartner:
Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.Anlegerschutzmagazin.de.
Mathias Nittel
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Datum: 14.11.2011 - 15:53 Uhr
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