Renovieren und Steuern sparen
Renovierungsarbeiten stehen früher oder später in jeder Wohnung oder jedem Haus an. Was die meisten nicht wissen: Die Kosten für diese Arbeiten sind zum Teil von der Steuer absetzbar. Kümmert man sich selbstständig um die Einkommenssteuererklärung oder den Lohnsteuerjahresausgleich, ist es empfehlenswert sich im Vorfeld gut informieren. Denn nur so kann man mögliche Steuervorteile nutzen. Welche Arten von Renovierungskosten von der Steuer absetzbar sind, erklärt der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg.
(IINews) - Bei Instandsetzungen oder Modernisierungen durch Handwerker lassen sich Kosten von bis zu 6000 Euro beim Finanzamt geltend machen. Von den 6.000 Euro sind 20 Prozent von der festgesetzten Einkommensteuer absetzbar. Eine richtige Ersparnis von maximal 1.200 Euro sind dann möglich. Allerdings ist nur die Arbeitsleistung absetzbar. Materialkosten bleiben davon unberührt.
Folgende Schönheitsreparaturen lassen sich von der Steuer absetzen:
- Tapezieren und Streichen der Wände
- Malerarbeiten
- Kosten für die Reinigung des Teppichbodens oder die Ausbesserung des Parkettbodens
Fensteraustausch
- Herausreißen alter Fußböden, Fliesen und Parkett legen
- Arbeiten am Dach, an Regenrinne und Fassaden
.
- Streichen von Fußböden, Heizkörpern und Heizungsrohren, Innentüren sowie Fenstern und Außentüren von innen
- Entfernen von Wand- und Deckenrissen
Voraussetzung für eine Rückerstattung ist eine ordnungsgemäße Quittung und die Zahlung der Handwerkerrechnung auf das Konto des Unternehmens, das die Leistung erbracht hat.
Hilfreiche Tipps wie man Renovierungskosten von der Steuer absetzen kann, gibt das Steuerbüro Zielinski aus Hamburg und steht gerne jederzeit zur Verfügung.
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Datum: 11.11.2011 - 15:06 Uhr
Sprache: Deutsch
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Dienstleistung
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