Notenkopien in Kindergärten: Pauschalvertragsverhandlungen mit Bundesländern
(ots) - Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen
stehen derzeit in Verhandlungen über einen Pauschalvertrag, der die
Vervielfältigung von Noten und Liedtexten in Kindergärten regelt.
Auch sieben weitere Bundesländer haben Interesse an einer
entsprechenden Vereinbarung angemeldet. Zuständig für grafische
Vervielfältigungsrechte ist die Verwertungsgesellschaft VG
Musikedition. 2010 hat sie die GEMA mit der Lizenzierung der
Notenkopien für vorschulische Einrichtungen beauftragt. Dies
bedeutet, dass die GEMA für die VG Musikedition die administrative
Durchführung der Rechtewahrnehmung übernimmt.
Durch die neuen Vereinbarungen mit den Bundesländern sollen nun
unabhängig von der Trägerschaft alle Einzelverträge ersetzt werden,
die die GEMA bislang im Auftrag der VG Musikedition mit den
Einrichtungen abgeschlossen hat. Gegenstand der Verhandlungen ist
eine Jahrespauschale, die künftig von den Ländern übernommen wird.
Auch die Dokumentation der Kopien mittels einer repräsentativen
Erhebung wird von den Bundesländern durchgeführt. Dies hat eine
erhebliche administrative Entlastung der Kindergärten zur Folge und
gewährleistet den Einrichtungen Rechtssicherheit beim Kopieren von
Noten und Liedtexten.
Ergebnisse der Vertragsverhandlungen werden noch für das Jahr 2011
erwartet. Das Ziel besteht darin, ab 01.01.2012 die neuen Regelungen
in Kraft treten zu lassen. Mit dem Freistaat Bayern haben die
Verwertungsgesellschaften bereits im April 2011 einen Pauschalvertrag
für das Kopieren von Noten in Kindertageseinrichtungen rückwirkend
zum 01.01.2011 geschlossen.
In den vergangenen Monaten hat das Thema Notenkopien in
vorschulischen Einrichtungen immer wieder für Schlagzeilen gesorgt.
Leider wurde dabei oftmals auch irreführend berichtet, die VG
Musikedition und die GEMA würden hohe Tantiemenbeträge für das Singen
in Kindergärten verlangen oder das Singen gar verbieten. Die
Kopier-Lizenzen beziehen sich ausschließlich auf das Kopieren von
Noten und Liedtexten. Das reine Singen von Liedern in vorschulischen
Einrichtungen hat mit den Notenkopien meist nichts zu tun und ist
somit natürlich auch weiterhin kostenfrei.
Aktuell hat es seitens der VG Musikedition und der GEMA eine
Tarifanpassung im Bereich "Notenkopien in Kindergärten" gegeben.
Ausführliche Tarif-Informationen sowie einen Flyer und eine
Präsentation zum Thema finden Sie auf unserer Website unter:
www.gema.de/kindergarten
Die VG Musikedition nimmt unter anderem zahlreiche grafische
Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte sowie die Rechte an
wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage,
Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als
64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie
von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist
weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Pressekontakt:
Christian Krauß, Geschäftsführer VG Musikedition
E-Mail: pr(at)vg-musikedition.de, Tel.: +49 561 109656-0
Bettina Müller, Leitung Kommunikation & PR
E-Mail: bmueller(at)gema.de, Telefon +49 89 48003-426
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Datum: 10.11.2011 - 15:32 Uhr
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