Ratgeber Hauskauf -übersehene Mängel bergen häufig folgenschwere Risiken in sich
Mit der Hilfe eines unabhängigen Experten Risiken minimieren und Geld sparen
(IINews) - München, 07. November 2011. Wer ein Auge auf eine Gebraucht- oder Altimmobilie geworfen hat, läuft in vielen Fällen Gefahr, aufgrund fehlenden baulichen Sachverstandes die Katze im Sack zu kaufen. Immobilienkäufer sehen oftmals ihr vermeintliches Traumhaus auf den ersten Blick hin verklärt und treffen vorschnell Entscheidungen, ein manchmal folgenschwerer, nicht wieder gut zu machender Fehler. Vorhandene Mängel und Schäden werden dabei leicht übersehen.
Kaum ein Hauskäufer verfügt hinsichtlich einer ganzheitlichen Beurteilung der Immobilie, einschließlich der vorhandenen Mängel und Schäden, über den hierbei erforderlichen Sachverstand. Um bei einem Immobilienerwerb unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist es daher immer ratsam, einen unabhängigen Experten hinzuzuziehen.
Mit dessen Unterstützung sollte vor allem der bautechnische Zustand des Wunschhauses sowie dessen Unterhaltszustand fachmännisch unter die Lupe genommen sowie Mängel und Schäden, wie z. B. undichte Keller oder Dächer, aufgezeigt werden. Der Aufwand für die Sanierung nicht mehr zeitgemäßer und damit unzureichender Außenwandisolierungen, der Austausch undichter Fenster oder veraltete Heizungsanlagen können im Nachhinein zu immensen finanziellen Belastungen führen. Beabsichtigte bzw. empfehlenswerte Einzelmaßnahmen können bereits vor dem Hauskauf besprochen und jeweils zu erwartende Kosten realistisch eingeschätzt werden.
Zukünftige, eventuell nach dem Kauf anstehende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen können von einem Fachmann (Bausachverständigen) auf zu erwartende Kosten hin beurteilt werden. Unentdeckte Mängel können im Laufe der Zeit zu wahren Geldfressern werden. Neben der Beurteilung der vorhandenen Bausubstanz ist es aber auch vor allem auch wichtig, den Wert einer Immobilie zu beurteilen und realistisch einzuschätzen.
Der Architekt Dr.-Ing. Rudi Baumann, Sachverständiger von der Hausinspektor GmbH aus dem Raum München begeht daher jede zum Kauf anstehende Immobilie vom Dachgeschoss bis in den letzten Kellerraum und beurteilt diese hinsichtlich Mängel und Sanierungsbedarf sowie Angemessenheit eines Kaufpreises. Mit Hilfe eines kompetenten Gutachters steht dann einem schnellen Hauskauf nichts mehr im Wege.
"Der Hausinspektor" vereint in seinem Netzwerk zwanzig kompetente Sachverständige. Somit bieten in ganz Deutschland vertretene Hausinspektoren, Kaufinteressenten, im Vorfeld einer Kaufentscheidung, eine umfassende Begutachtung der Immobilie, einschließlich der Aufdeckung von eventuell vorhandenen Mängeln, sowie die Ermittlung des Aufwandes für deren Sanierung. Vor diesem Erkenntnis- Hintergrund wird ein angemessener Kaufpreis, als Grundlage für anstehende Kaufpreisverhandlungen durch den Hausinspektor, ermittelt.
Weitere Informationen unter www.der-hausinspektor.de
Kostenlose Hotline 0800-99 66 332
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Hausinspektor GmbH ist deutschlands führende Immobilienkäuferberatung: Begehung mit dem Käufer, Beratung über Mängel und Kosten, Werteinschätzung, Unterstützung bei den Preisverhandlungen - Betreuung bis zum Notartermin.
Neben einem fairen Grundhonorar fällt ein Erfolgshonorar auf die erzielte Ersparnis an.
Der Hausinspektor GmbH
Jens Gause
Zur Wassermühle 33
27777 Ganderkesee
Jens.Gause(at)der-Hausinspektor.de
04221-983907
http://www.der-Hausinspektor.de
Datum: 07.11.2011 - 13:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 514505
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jens Gause
Stadt:
Ganderkesee
Telefon: 04221-983907
Kategorie:
Haus & Garten
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 126 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Ratgeber Hauskauf -übersehene Mängel bergen häufig folgenschwere Risiken in sich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Der Hausinspektor GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).