Die gesetzliche Winterreifenpflicht in Österreich
Bereits im Jahr 2008 wurde in Österreich die sogenannte Winterausrüstungspflicht eingeführt. Das Gesetz besagt, dass Autos im Zeitraum vom 1. November bis zum 15. April nur mit Winterreifen auf öffentlichen Straßen fahren dürfen.
(IINews) - eingeführt. Das Gesetz besagt, dass Autos im Zeitraum vom
1. November bis zum 15. April nur mit Winterreifen auf
öffentlichen Straßen fahren dürfen. Die Winterreifenpflicht gilt
allerdings nur bei bestimmten Wetterverhältnissen, winterliche
Bedingungen mit Schnee, Matsch oder Eis stehen als
Voraussetzung im Gesetzestext. LKWs hingegen sind
automatisch für den ganzen Zeitraum verpflichtet, mit
Winterreifen zu fahren, ohne weitere Voraussetzungen.
Die Winterreifenpflicht sieht Mindestanforderungen für die
Bereifung vor. Die Profiltiefe muss für PKWs mit Radialreifen
mindestens vier Millimeter betragen, bei entsprechenden LKW
Reifen fünf Millimeter. Für Diagonalreifen gilt ein Minimum
von fünf beziehungsweise sechs Millimetern. Die Reifen
müssen ferner die Kennzeichnung M+S, M.S. oder M&S tragen,
um als adäquate Winterreifen anerkannt zu werden. Wird ein
Autofahrer im angegebenen Zeitraum bei winterlichen
Verhältnissen ohne Winterreifen erwischt, hat er mit einer
Buße in Höhe von 35 Euro
zu rechnen. Bei einer zusätzlichen Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer kann diese Summe unter Umständen auf
bis zu 5000 Euro ansteigen.
Über die aktuell geltenden Regeln zur Winterreifenpflicht und
andere Gesetze rund um das Thema Führerschein und
Fahrzeuge informiert sich der Autofahrer am besten bei
www.fahrschulen.or.at. Dort werden dem User alle relevanten
Gesetzesnovellen zeitnah zur Kenntnis gebracht. Fahranfänger
können sich außerdem über die Fahrschulen im ganzen Land
informieren. Österreichische Schulen tragen sich hier ein und
stellen den potentiellen Schülern ihr Angebot vor.
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Datum: 22.10.2011 - 18:34 Uhr
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