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Besonderheiten der Baulohnabrechnung

ID: 484408

Der Bausektor unterscheidet sich vom Rest der deutschen Wirtschaftslandschaft. Der Einfluss widriger Witterungsbedingungen, rasch wechselnder Leistungsorte und verschiedenster Aufgabengebiete erfordert besondere Anpassungen seitens der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

(IINews) - Um diesen Ausgangsbedingungen gerecht zu werden, nehmen Gesetze und allgemeinverbindliche Tarifverträge Einfluss auf die Arbeitsbedingungen im Bausektor. Davon bleibt auch die Lohnabrechnung nicht unberührt. Die Germeringer Buchhaltungsexpertin Michaela Kaniber schildert, welche grundlegenden Besonderheiten die Baulohnabrechnung prägen.

Die Tarifvertragsparteien des Bausektors haben im Zuge allgemeinverbindlicher Tarifverträge Sozialkassen gegründet, welche ihre Arbeitnehmer gegen witterungsbedingte Arbeitsausfälle absichern und eine Zusatzaltersvorsorge finanzieren. Sie üben einen erheblichen Einfluss auf die Arbeitsumstände im Baugewerbe aus, der bis in die Baulohnabrechnung hinein reicht.

Die Beiträge zur jeweils zuständigen Sozialkasse sind von den Arbeitgebern zu entrichten. Natürlich schlägt sich dieser Umstand unmittelbar in der Lohnabrechnung für den einzelnen Arbeitsnehmer nieder, welche die tariflich bestimmten Beiträge an die richtige Sozialkasse abzuführen hat. Aufgrund der Allgemeinverbindlichkeit wesentlicher Bautarifverträge können die Arbeitgeber sich diesem Umstand nicht entziehen.

Die Beiträge zum Sozialkassenverfahren stellen keineswegs die einzige Besonderheit der Baulohnabrechnung dar. Im Gegenzug für die Weiterbeschäftigung bei Schlechtwetter sehen die Tarifverträge der Baubranche den Aufbau von Arbeitszeitkonten vor. Bis zu einem tarifvertraglich bestimmten Umfang leisten die Arbeitnehmer bei gutem Wetter Mehrarbeit, die ihnen auf einem Arbeitskonto gutgeschrieben und bei Schlechtwetter abgebaut wird. In welchem Umfang der zulagenfreie Aufbau von Arbeitszeitkonten gestattet ist, bestimmt sich nach Tarifvertrag. Überschreitet der Arbeitnehmer die entsprechende Grenze, handelt es sich um vergütungspflichtige Überstunden. Im Rahmen der Baulohnabrechnung muss dies selbstverständlich berücksichtigt werden.

Zudem spielen Ausgleichszahlungen der Agentur für Arbeit im Bausektor eine stärkere Rolle als in anderen Branchen. Verschiedene Formen der Kurzarbeit sind hier häufiger als beispielsweise in der produzierenden Industrie. Insgesamt führt die besondere Struktur des Baugewerbes dazu, dass die Baulohnabrechnung oftmals ergänzende Leistungen und rückwirkende Angaben zu berücksichtigen hat.





Die Besonderheiten der Baulohnbuchhaltung erfordern besondere Fachkenntnis. Gerade kleinere Unternehmen profitieren vom Einsatz eines professionellen Buchhaltungsservices. Michaela Kaniber steht Interessenten in diesem Zusammenhang jederzeit gerne mit weiterführenden Informationen zur Verfügung.

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Buchhaltungsservice Kaniber
Ansprechpartnerin: Michaela Kaniber

Münchener Str. 14
82110 Germering

Telefon: 089 855063
Mobil: 0170 9228574
Fax: 089 855064

E-Mail: m.kaniber(at)t-online.de
Homepage: www.buchhaltungsservice-kaniber.de



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Datum: 21.09.2011 - 14:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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