Hannover 96-Presseservice: 50+1: Hauptantrag stattgegeben
(ots) - Das Ständige Schiedsgericht für Vereine und
Kapitalgesellschaften der Lizenzligen hat dem von Hannover 96 in der
mündlichen Verhandlung vom 04. Juli 2011 gestellten Hauptantrag mit
Schiedsspruch vom 25.08.2011 stattgegeben.
Auf der Grundlage dieser Entscheidung erhalten die Vereine der DFL
die Möglichkeit, im Rahmen einer langfristigen Kooperation mit
Förderern diesen nach Ablauf von 20 Jahren die Kapital- und/oder
Stimmenmehrheit an der lizenzierten Gesellschaft zu übertragen. Die
für diese Ausnahme geltenden umfangreichen Auflagen und Bestimmungen
der Satzung der DFL bleiben im bisherigen Umfang erhalten und sind zu
beachten.
Die Gesellschafter von Hannover 96 werden ihr langfristiges
Engagement für die Förderung des Fußballsports in der Region Hannover
fortsetzen. Der Schiedsspruch bietet die angestrebten Perspektiven
für die weitere Entwicklung von Hannover 96.
Der Geschäftsführer von Hannover 96, Martin Kind, bewertet den
Schiedsspruch wie folgt:
"Wie begrüßen dieses Urteil, es bestätigt unsere Rechtsauffassung.
Hannover 96 hat jetzt langfristig, auf Jahrzehnte, die Chance zu
einer perspektivischen Entwicklung und verantwortungsvollen Nutzung
seiner Potenziale. Wir konnten deshalb auch einer Lösung den Weg
ebnen, bei der es grundsätzlich bei der bisherigen 50+1-Regelung
bleibt und die es in der vom Gericht festgelegten Fassung
gleichzeitig ermöglicht, dass unsere speziellen Interessen gewahrt
werden sowie die berechtigten und vernünftigen Motive der
50+1-Regelung erhalten bleiben.
Dem Schiedsgericht danke ich für eine sehr umsichtige und faire
Verhandlungsführung."
Pressekontakt:
Hannover 96 GmbH & Co. KGaA
Leiter Kommunikation
Alex Jacob
Telefon: +49 511/96900-101
alex.jacob(at)hannover96.de
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Datum: 30.08.2011 - 12:00 Uhr
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