Neue OZ: Kommentar zu Fußball / Spanien / Streik
(ots) - Nicht mal Kreisklasse
Ihre Kicker sind Weltmeister, aber die Substanz der Strukturen des
spanischen Fußballs erreicht kein Kreisklassen-Niveau. Der mit Pauken
und Trompeten abgesagte erste Spieltag der Primera Division, laut
Experten die zweitbeste Liga der Welt, legt die kapitale
Misswirtschaft der Klubs schonungslos offen und dokumentiert die
Unfähigkeit der Verbandsfunktionäre und des Gesetzgebers.
Betis Sevilla, Rayo Vallecano, Mallorca, Saragossa, Málaga,
Levante, San Sebastián und Gijon: acht Erstligaklubs, die sowohl der
klangvolle Name als auch der Gang zum Insolvenzrichter eint. Dort
wurden sie auf einen Schlag viele Verpflichtungen aus ihrem riesigen
Schuldenberg los. Dass das staatliche Konkursgesetz und dieses
dreiste Vorgehen vor dem Zwangsabstieg schützen, ist ein Schlag ins
Gesicht für ehrlich wirtschaftende Vereine.
Die Etablierung eines akkuraten Lizenzierungssystems hätte die
exzessive Verschuldungsorgie der Klubs eindämmen können. Ein
folgenschweres Versäumnis der Ligafunktionäre, das den spanischen
Fußball weiter belasten wird. Nicht nur, weil Spieler und Gläubiger
genau wie die treuen Angestellten der Klubs vergeblich auf ihr Geld
warten. Sondern auch, weil in Zeiten des globalisierten Marktes ein
guter Fußballer frei entscheiden kann, unter welchen
Rahmenbedingungen er sein Geld verdient. Ein klarer Standortvorteil
für Deutschland.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: 0541/310 207
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 19.08.2011 - 22:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 464926
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Osnabrück
Telefon:
Kategorie:
Fussball
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 200 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Neue OZ: Kommentar zu Fußball / Spanien / Streik"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).