rbb muss NPD-Werbespot nicht senden
(ots) - Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute
entschieden, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) einen
Wahlwerbespot der NPD nicht senden muss. Das Gericht folgte damit der
Auffassung des rbb, wonach der Spot den Straftatbestand der
Volksverhetzung erfüllt.
Gegen diesen Bescheid kann die NPD nun Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
"Das Gericht hat unsere rechtliche Einschätzung bestätigt. Damit
bleibt es dabei: Wir werden den Spot nicht senden", sagt
rbb-Intendantin Dagmar Reim.
Der rbb hat die Ausstrahlung des NPD-Wahlwerbespots am vergangenen
Freitag (12.08.2011) mit der Begründung abgelehnt, der Spot erwecke
den Eindruck, dass ausschließlich Menschen ausländischer Herkunft die
im Spot genannten und gezeigten Straftaten begingen. Der Spot sei
damit geeignet, diesen Teil der Bevölkerung zu beschimpfen,
verächtlich zu machen oder zu verleumden. Nach Einschätzung des rbb
erfüllt er damit den Straftatbestand der Volksverhetzung.
Wahlwerbespots laufen grundsätzlich außerhalb der redaktionellen
Verantwortung des Senders. Für den Inhalt tragen allein die Parteien
die volle rechtliche Verantwortung. Unbeschadet dessen kann der
Sender die Ausstrahlung ablehnen, wenn der Spot einen evidenten und
schwerwiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze enthält.
+++Bitte beachten Sie:
Der rbb stellt den Versand seiner Pressemitteilungen um. Wenn Sie
auch weiterhin Informationen des rbb erhalten wollen, melden Sie sich
bitte in unserem Presseportal an und tragen sich dort für die
entsprechenden Meldungsrubriken ein. Mehr Informationen und die
Möglichkeit zur schnellen Anmeldung finden Sie unter folgendem Link:
http://presseservice.rbb-online.de/benutzer/hilfe.phtml+++
Pressekontakt:
Volker Schreck, rbb-Presseteam,
Telefon: (030) 97 99 3-12 101 bis - 12 102.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 18.08.2011 - 16:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 464145
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Kunst & Kultur
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 109 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"rbb muss NPD-Werbespot nicht senden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).