Aggressivität des staatlich legitimierten Berliner "Verband sozialer Wettbewerb" als Bedrohung für j
Der weiße Riese und eine Abmahnwelle oder David gegen Goliath
(IINews) - vor 2 ½ Jahren nahmen wir, die Gründer von corpus curare, all
unser Know-how, all unseren Mut und all unsere Ersparnisse und die
der Eltern noch dazu und begründeten als erste eigene Existenz ein
kleines Unternehmen im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg. Ein
Unternehmen das Menschen ein „sich wohlfühlen“ schenken soll. Für
das Werden dieses Geschäftes arbeiteten wir seither ohne Pause,
ohne Urlaub. Dabei sind wir hoch verschuldet aber auch hoch
motiviert.
Jedenfalls bis vor einigen Wochen.
Seitdem wir von einem „Verband sozialer Wettbewerb“ und durch sie
beauftragte Anwaltskanzleien mit Abmahnungen, einstweiligen
Verfügungen und Strafverfahren überzogen werden schwindet die
Motivation. Es ist schwierig eine Firma zu leiten, wenn man damit
rechnen muss, dass diese in Ihrer wirtschaftlichen Existenz zerstört
wird.
Es fällt schwer Leidenschaft und Zeit zu opfern, wenn man
Verhandlungskosten zahlen muss.
Laut Aussage unserer Rechtsanwälte ist das was uns gerade
geschieht und nachfolgend beschreiben wird, politisch genau so
gewollt. Zudem muss auch wer ein Kleinunternehmen gründet, die
horrenden Anwaltskosten, Gerichts- und Bearbeitungsgebühren
tragen können. Dabei handeln wir in dem Gefühl nichts verbotenes
zu tun. (Anlage 7)
Das können und wollen wir nicht glauben, steht es doch auch im
Widerspruch zu dem erklärten Ziel, selbst einem völlig mittellosen
Hartz IV Empfänger den Start in eine Selbständigkeit zu
ermöglichen.
Der weiße Riese und eine Abmahnwelle oder David gegen Goliath
Dass ich Mars brauche, wenn meine Mannschaft mich braucht, ist
eine faustdicke Lüge. Mars macht mich zu dem mobil, bei Arbeit,
Sport und Spiel.
In Kartoffelchips sind nicht nur 99 Chips sondern zusätzlich noch
ganz viel Spaß.
Auch Wimpern sollen durch Auftragen einer Wimperntusche
entscheidend verlängert werden.
Auch der weiße Riese entpuppt sich nach genauer Betrachtung,
weder als weiß noch als Riese, nur als Waschmittel.
Irreführende Versprechen?
Kann ich mit einem Roll-On Cellulite beseitigen, den
Alterungsprozess durch Nahrungsergänzungsmittel und verschiedene
kosmetische Cremes und Lotionen wirklich aufhalten?
Erfolgreich ist der Verein „Verband für sozialen Wettbewerb“ aus
Berlin, der den Verbraucher vor irreführender Werbung schützen soll,
nicht.
Oder geht es dem Verein „Verband für sozialen Wettbewerb“ am
Ende gar nicht um den Schutz des Verbrauchers, wenn er
reihenweise Abmahnungen wegen Begriffen wie:
„Hautverjüngung“ oder „Fett weg mit Ultraschall“ an die Kosmetik-
und Beauty-Branche verschickt?
Der Verdacht, dass hier der Gesetzgeber fehlinterpretiert wird, liegt
nahe.
Es ist kaum zu glauben, dass der Gesetzgeber die vorliegenden und
vergleichbare Fälle als „eilbedürftig“ einstufen würde oder meinem
Kleinunternehmen unterstellt „spürbar“ den Markt zu beeinflussen.
Auch ein nicht einzulösendes Heilversprechen bedürfte zuvor einer
Erkrankung. Sind „unliebsame Fettpölsterchen“ eine Krankheit, gibt
es also Heilung?
Durch diese Auslegung aber wird der Abgemahnte unter einen starke
Zeitdruck gesetzt. Bei Fristversäumnis und/oder Zuwiderhandlung
drohen 5100,- EUR Strafe. Allein die Zustellung der Abmahnung läßt
sich der Verein "Verband für sozialen Wettbewerb" mit 166,60 EUR
honorieren.
So unter Zugzwang werden Unterlassungerklärungen unterschrieben,
deren einziger Zweck es bei näherer Betrachtung zu sein scheint,
unliebsame Konkurrenz auszuschalten und leicht Geld zu verdienen.
Der Verein „Verband für sozialen Wettbewerb“ geht in diesem
Zusammenhang sogar soweit, das Zitieren unzweifelhafter
naturwissenschaftlicher Gesetzmäßigkeiten zu verbieten (Gesetz von
Bernoulli). Oder beispielsweise ernsthaft den Gebrauch des Wortes
„Fettpolster“ abzumahnen.
In der Annahme, dass es sich bei dem Verband aber nicht um eine
Interessenvertretung einer Lobby handelt, ist klar, dass die
Unterlassungserklärungen zu weit reichen.
Die Bezeichnung „Ultraschall Fettreduktion“ steht für ein Verfahren.
Dieses Verfahren wurde nicht zuletzt durch Medien wie Tageszeitung,
Fachpresse, ZDF, RTL, Sat1 unter genau dieser Bezeichnung publik
und auch von ganz unterschiedlichen medizinischen Kapazitäten
ausführlich besprochen und bekannt gemacht.
Die Bezeichnung ist daher inzwischen untrennbar mit diesem
Verfahren verbunden und sagt zunächst nichts über die Methode oder
birgt gar ein unhaltbares Versprechen.
„Ultraschall Fettreduktion“ ist nicht mehr aber eben auch nicht
weniger als eine umgangssprachliche Bezeichnung. Aber genau die
umgangssprachlichen Bezeichnungen sind es, nachdem der
Internetnutzer und Verbraucher bei seinem Streben nach
Informationen sucht.
Findet er die Seite nicht, werden ihm wichtige Informationen
vorenthalten.
Ohne die Verwendung von Schlüsselbegriffen wird der Verbraucher
keine Vergleichsinformationen finden. Das möchte sicherlich weder
der Verein „Verband für sozialen Wettbewerb“ noch die seriösen
Anbieter der Methode.
Auch ist der freistehende Begriff „Ultraschall Fettreduktion“ für sich
genommen keineswegs irreführend.
Bei Eingabe dieses Begriffs in eine Suchmaschine findet z.B. Google
über 40.000 Einträge. Alle Einträge behandeln dabei genau dieses
Verfahren. Angeboten werden dabei verschiedenste und auch
medizinische Veröffentlichungen in Fachzeitungen und Foren,
Studien, Statements von Betroffenen, positive und negative
Erfahrungen, Bilder, Sendungen aus öffentlichen und privaten
Sendeanstalten und natürlich auch Hersteller und Anbieter.
Kurzum, der Verbraucher bekommt ein umfassendes
Informationsangebot gerade unter diesem Suchbegriff.
In die Irre geführt wird der Verbraucher erst dadurch, dass Anbieter
durch den Verein „Verband für sozialen Wettbewerb“ zu
uneinheitlichen Wortneuschöpfungen gezwungen werden.
Beispielsweise: Bodyforming, Bodycontouring, Bodysculpting,
Ultraschallkavitation, Fettzellenreduktion, Fetauflösung oder Fettweg
mit Ultraschall.
Der Verbraucher muss davon ausgehen, dass es sich um ein anderes
als das ihm ggf. bereits unter dem Namen „Ultraschall
Fettreduktion“ bekannte Verfahren handelt. Die Vergleichbarkeit
wird durch die ungleiche Bezeichnung drastisch eingeschränkt. Diese
Situation ist absurd und kann nicht im öffentlichen Interesse liegen!
Gegen das Verfahren selbst hat der Verein „Verband für sozialen
Wettbewerb“ aber nichts einzuwenden bzw. ist er hierzu nicht
befugt.
Faktisch geht es also allein um ein Werbeverbot. Aber worin liegt
der Sinn, wer hat daran Interesse, wo liegt das Problem?
Nur der zufriedene Kunde vereinbart einen neuen Termin, empfiehlt
weiter.
Aber auch die sogenannte „Fettweg Spritze“ sorgt keinesfalls für
eine direkte Fettweg Wirkung. Vielmehr animiert ein Hormon den
Körper selbst Fetteinlagerungen abzubauen.
Der Verein „Verband für sozialen Wettbewerb“ ist es, der unseres
Erachtens zur Irreführung des Verbrauchers beiträgt.
Die Bemühungen das freie Wort mittels einschüchternden
Abmahnungen einzuschränken,
lässt aufhorchen.
Unsere Legislative sollte dahin gehend tätig werden, dass solche
Vereine in ihren Abmahnungen konkret offen legen müssen, wer sich
auf den Schlips getreten fühlt und verpflichtet werden, das
Verfahren vor einem kostengünstigen Schiedsgericht zu beginnen.
Anlagen im Internet unter:
corpuscurare.de/pdf/Zusammenfassung
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: Guethler
Datum: 18.08.2011 - 14:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 464011
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Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 18.08.2011
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