Neue OZ: Kommentar zu Literatur / Digitalisierung / Bibliothekenverband
(ots) - Herrenlose Schätze fürs Wohl der Allgemeinheit
Das Urheberrecht ist kein Grundrecht wie das auf Meinungsfreiheit.
Aber es ist ein hohes und schützenswertes Gut. Zu Recht protestierten
Autoren gegen Google, bis der Netzriese aufhörte, Bücher zu
digitalisieren und einfach so im Internet zu veröffentlichen. Ein
Buch ohne Weiteres verfügbar zu machen bringt den Autor um sein Geld.
Bei verwaisten Büchern, Filmen, Radiobeiträgen existiert der Autor
nicht, und deswegen bleiben die Archive und Bibliotheken zu. Klingt
paradox? Ist es aber nicht: Mit wem soll über die Veröffentlichung
verhandelt werden? Und, wichtiger noch, was passiert, wenn nun doch
plötzlich ein Urheber auftaucht, die Veröffentlichung untersagt und
hohe Tantiemen fordert?
So verhindert die ungeklärte Rechtslage, dass herrenlose
Wissensschätze digital aufbereitet und verfügbar gemacht werden.
Dabei könnten sich die Institutionen schön schmücken, indem sie ihre
Erkenntnisperlen mit dem Emblem des eigenen Hauses versehen, wie bei
einem mittelalterlichen Kodex. Richtlinien, um Werke europaweit als
"verwaist" einzustufen, verschaffen die juristische Basis dazu, und
zwar zum Wohl der Allgemeinheit.
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Datum: 09.08.2011 - 22:00 Uhr
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