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Die rechtskonforme Erstellung der Heizkostenabrechnung

ID: 457690

Heizungskosten sind ein wesentlicher Bestandteil der Wohnungsmiete. Eine rechtskonforme Erstellung der Heizkostenabrechnung ist jedem Vermieter anzuraten, um kostspielige Folgen zu vermeiden. Welche Anforderungen an die Heizkostenabrechnung gestellt werden, erläutert die Giessener Hausverwaltung Gierschner.

(IINews) - In der Abrechnung von Heizkosten gelten die Regelungen der Nebenkostenabrechnung. Vermieter sollten daher unbedingt folgende Informationen in die Heizkostenabrechnung aufnehmen:

- Abrechnungszeitraum
- Gesamtenergieträgerverbrauch mitsamt Anfangs- und Endbetrag
- Umlageanteil der Gesamtheizkosten auf den Mieter
- Informationen zu den in der Abrechnung berücksichtigten Wohnungen
- Vorauszahlungs- und Anrechnungsbeträge
- Nachzahlungs- und Erstattungssummen

Die Mieter sind grundsätzlich berechtigt, alle Daten, auf denen die Abrechnung beruht, einzusehen. Insbesondere gilt dies auch für den Umlageanteil der anderen Mieter sowie die zu verteilenden Gesamtkosten.
Die Heizkostenabrechnung hat sich nach dem tatsächlichen Energieverbrauch des Mieters zu bestimmen. Er soll grundsätzlich nur für Heizungskosten zahlen, die er auch selbst verursacht hat. Der Vermieter darf darum nicht einfach die gesamten Heizkosten nach Wohnfläche auf alle Mietparteien umrechnen, sondern muss sich um eine verbrauchsabhängige Berechnung bemühen.
Im Jahr 2009 wurde die Heizkostenverordnung erneuert. Nun müssen für Häuser, welche nicht der 1994 erlassenen Wärmeschutzverordnung entsprechen, eine Öl- oder Gasheizung aufweisen und abgedämmte Leitungssysteme haben, 70% der Gesamtheizkosten nach individuellem Verbrauch berechnet werden.

Bei Immobilien, die auch nur eine der drei rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, bleibt es bei der ursprünglich maßgeblichen Heizkostenbestimmung. Zwischen 50 und 70 Prozent der Heizungskosten sollen hier nach Verbrauch berechnet werden. Versäumt der Vermieter es, trotz bestehender Möglichkeiten, eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorzunehmen, darf der Mieter die Heizungskosten um 15% reduzieren.

Eine rechtlich einwandfreie Heizkostenabrechnung vermeidet kostspielige Folgen. Angesichts der Fülle einschlägiger Rechtsnormen benötigen viele Vermieter hierbei professionelle Unterstützung, Die Giessener Hausverwaltung Gierschner setzt sich jederzeit gerne für derartige Anliegen ihrer Kunden ein.





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Ansprechpartner: Herr Gierschner
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35394 Gießen
Tel.: 06 41 / 93 02 86
Fax: 06 41 / 93 02 88
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Datum: 08.08.2011 - 10:44 Uhr
Sprache: Deutsch
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