Auch Brandenburg erkennt den EU-Führerschein an
Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam Az.: VG10 L 298/11 erkennt auch Brandenburg den Eu-Führerschein in Bezug auf die 3.EU-Führerscheinrichtlinie an.
(IINews) - Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam Az.: VG10 L 298/11 erkennt auch Brandenburg den Eu-Führerschein in Bezug auf die 3.EU-Führerscheinrichtlinie an.
Auch hier sollte der EU-Führerschein wieder eingezogen werden. Der Antragsteller verlor aufgrund einer Trunkenheitsfahrt das Papier. Nach Ablauf der Sperrfrist erwarb er einen EU-Führerschein in Tschechien. Dieser sollte wieder eingezogen, bzw. zunächst zur Umschreibung vorgelegt und dann eingezogen werden. Natürlich mit der Androhung von Zwangsmitteln. Dagegen legte der Führerscheininhaber Widerspruch ein und bekam im obengenannten Verfahren Recht. Wer das Urteil genau liest, wird feststellen, dass das Gericht der der Meinung folgt, dass hier das Eu-Recht anzuwenden sei und nur im begründeten Fall ein Verwaltungsakt erlassen werden darf, der dem widerspricht. Dieser Verwaltungsakt darf nur in einem begründeten und nachweisbaren Fall mit Einzelprüfung erlassen werden. Keinesfalls darf dies pauschal geltend gemacht werden. Mit diesem Urteil und vor allem der Begründung erlitten die Verfechter des nationalen Führerscheins eine herbe Schlappe.
Aber das Urteil zeigt auch, dass ein EU-Führerschein in Deutschland nur dann erfolgreich in Deutschland genutzt werden darf, wenn die 3.EU-Führerscheinrichtlinie wortgetreu umgesetzt wurde. Dazu gehört unter anderem die 185 Tage Regel. Der Führerscheinbewerber darf erst, nach dem seinen Wohnsitz mit allen Konsequenzen für 185 Tage im ausstellenden Land inne hatte, den Führerschein bekommen. Zum Wohnsitz gehört in Tschechien die Austellung der Geburtennummer wie auch der Bürgerkarte. Diese Daten müssen dann auch im EU-Führerschein eingetragen werden. Weiter ist es von vitaler Wichtigkeit, dass alle Strafen und Sperrzeiten abgegolten wurden. Wurde zu dem die MPU angeordnet, so kann zwar der EU-Führerschein erworben werden, jedoch gibt es eine Interpretation, das die Fahrneigungstauglichkeit für die Teilnahme am deutschen Straßenverkehr belegt werden muss. Auch das ist im Ausland möglich.
All das ist für den Privatmann nur schwer umsetzbar, zumal es an Kenntnissen der örtlichen Gepflogenheiten und der Sprache meist doch mangelt. Erfahrene Agenturen wie AnRo24 ( http://www.ohne-mpu.com ) oder Tarabas68 (http://www.fuehrerschein-eu-cz.de/ ) helfen hier schnell und kompetent weiter.
Der unbedarfte Leser wird sich die Frage stellen, warum nicht einfach versuchen den Führerschein in Deutschland wiederzubekommen. Nun das ist ganz einfach: Eine deutsche MPU hat gewöhnlich eine Durchfallrate von über 85% und die deutsche Führerscheinprüfung ist selbst für erfahrene Kraftfahrer manchmal nicht einfach zu bestehen. Auch wenn sich die Tschechen natürlich ganz genau an die Vorgaben halten, so ist die Wahrscheinlichkeit ein Vielfaches höher, den Führerschein nach Erfüllung der Auflagen schnellst möglich zu bekommen. Die Kosten liegen unwesentlich über denen, die heut zu Tage ein deutscher Führerschein verursacht. Nur geht alles etwas einfacher und entspannter. Erkundigen sie sich doch einfach im Zweifel einmal selber.
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Datum: 07.08.2011 - 08:49 Uhr
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