Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Gäfgen-Urteil
(ots) - Ein verurteilter Kindesmörder hat Anspruch auf
3000 Euro Entschädigung, weil ihm im Polizeiverhör Folter angedroht
worden war: Dieses Urteil spaltet die Nation. Wer würde der
Polizeigewerkschaft widersprechen, die Gäfgens Klage widerlich und
abstoßend nennt? Wer fühlte keinen Zorn darüber, dass sich ein mit
dermaßen schwerer Schuld beladener Mann als Opfer hinstellen darf?
Nur: Das Urteil ist ja folgerichtig. Bereits im Jahr 2004 wurden der
Frankfurter Vizepolizeichef Wolfgang Daschner und der Beamte, den er
zu der Drohung veranlasst hatte, wegen Nötigung im Amt verurteilt.
Ihre Absicht, den Entführer auf diese Weise dazu zu bewegen, den
Aufenthaltsort des Jungen zu nennen, mag menschlich nachvollziehbar
sein, ihr Handeln aber war ungesetzlich. 3000 Euro Entschädigung: Sie
werden dem Mörder nichts nützen. Er hat Recht bekommen, doch seine
Schuld wiegt darum kein Jota weniger. Der Rechtsstaat hat sich mit
dem Urteil erneut seiner Grenzen vergewissert. Dafür ist der Preis
nicht zu hoch.
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Datum: 04.08.2011 - 21:00 Uhr
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