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Die Wahl der Versicherungssumme bei der Risikolebensversicherung

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Eine wichtige Frage, die man sich vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung stellen sollte, lautet: Wie hoch soll die Versicherungssumme der Police sein? Die geeignete Versicherungssumme berechnet sich aus der individuellen Lebenssituation. Familien mit kleinen Kindern brauchen eine höhere Summe als kinderlose Paare. Die Höhe der sinnvollen Versicherungssumme hängt davon ab, wie viel Geld die Hinterbliebenen für den Alltag brauchen, für die Tilgung eventueller Kredite und andere Verpflichtungen?

(IINews) - Hier muss individuell der Bedarf des Witwers, der Witwe oder der hinterbliebenen Kinder berechnet werden. Eine junge, nicht berufstätige Witwe mit einem Kleinkind hat sicher einen höheren Bedarf als eine berufstätige Witwe ohne Kind. Als ungefähre Faustformel für die Versicherungssumme könnte man nutzen: Monatlicher Bedarf mal 300. Eine andere Fausregel fordert das Fünffache des Bruttojahreseinkommens als Versicherungssumme.
Doch die Versicherungssumme ist nur ein wichtiges Kriterium in der Risikolebensversicherung.
Das nächste Kriterium stellt die Laufzeit des Vertrages dar. Dabei spielt die Frage, wann die Hinterbliebenen finanziell selbständig sein können, eine wichtige Rolle. Vielleicht sind sie auch durch Vermögen oder Renten ausreichend abgesichert?
Grundsätzlich sollte die Versicherung erst enden, wenn die Kinder selbst ihr Einkommen bestreiten oder die Angehörigen ausreichende Rentenansprüche besitzen. Da kommen dann schon einige Jahre zusammen: Schließt der Vater eines Neugeborenen eine Risikolebensversicherung ab, sollte die Laufzeit also mindestens 20 bis 25 Jahre betragen.
Höhe und Laufzeit der Versicherung sind wichtige Eckdaten, mit denen die Versicherungsgesellschaften die Höhe der Beiträge ermitteln. Darüber hinaus fließen die persönlichen Angaben im Antrag in die Beitragskalkulation ein: Faktoren wie Eintrittsalter, Geschlecht, Lebensstil und Gesundheit beeinflussen die Beitragshöhe.
Es ist wichtig, die Angaben in der Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäß zu machen.
Wer "Nichtraucher" ankreuzt, obwohl er raucht, spart vielleicht an den Beiträgen. Aber Hinterbliebenen eines angeblichen Nichtrauchers, der an einer typischen Raucherkrankheit stirbt, kann die Versicherung die Auszahlung der Versicherungsleistung verweigern oder zumindest mindern.
Auch wenn der Versicherte erst nach Vertragsabschluss damit anfängt, zu rauchen, muss dies der Versicherung angezeigt werden. Raucher haben in der Regel ein höheres Todesrisiko. Aus diesem Grunde zahlen sie häufig höhere Beiträge. Auch Vorerkrankungen lassen im Normalfall den Beitrag steigen.




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Stefan Müller



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Bereitgestellt von Benutzer: risikolebensversicherung
Datum: 04.08.2011 - 17:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Banken und Versicherungen


Meldungsart: Fachartikel
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 04.08.2011

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