Wege aus der Burnout-Falle
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zu Wegen aus der Burnout-Falle (BEM, Mobbing, Bossing, Abmahnung, (fristlose) Kündigung)
(IINews) - Viele Arbeitnehmer mehr und mehr gefordert. Sowohl Manager und leitende Angestellte, als auch manuelle und ausführende Berufsgruppen (Arbeiter und Angestellte) leiden unter den Anforderungen. Von der Automobilbranche zum Gesundheitswesen reicht die Bandbreite der betroffenen Unternehmenszweige. Im Gesundheitswesen führen Effizienzmaßnahmen dazu, dass eine Krankenpflegerin oder Altenpflegerin immer mehr Patienten oder Bewohner zu betreuen hatten. Wer sich dagegen auflehnt, riskiert schon mal die fristlose Kündigung.
Beinahe symptomatisch ist der Fall einer Altenpflegerin, die sich über zu hohe Arbeitsbelastung in einem Pflegeheim beschwert hatte und schließlich auch wegen einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber die fristlose Kündigung erhielt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied aktuell (am 21.7.2011 im sogenannten Whistleblower-Urteil), dass Arbeitnehmer, die Missstände in einer Firma anprangern, besser zu schützen sind und erklärte die fristlose Kündigung für nicht rechtens. Das Ansprechen von Missständen ist nach Meinung der Richter des EGMR sehr weiträumig vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt.
Arbeitnehmer sollten das spektakuläre Urteil des EGMR im Whistleblower-Fall und die öffentliche Debatte zum Thema Burnout am Arbeitsplatz dazu nutzen, um nach „Wegen aus der Erschöpfungsspirale“ (Spiegel vom 25.7.2011) zu suchen. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig an, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Unter Umständen hilft ein Wechsel in ein anderes Team oder des Arbeitsbereichs. Größere Betriebe bieten Sport- und Entspannungsmaßnahmen an.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Falls Sie nahe am Burnout sind, sollten Sie lieber früher als zu spät mit Ihrem Arbeitgeber darüber reden. Gemeinsam lassen sich oft rechtzeitig gute Lösungen finden, die einen Burnout vermeiden. Sollten Sie von Ihrem Vorgesetzten gebosst oder von Mitarbeitern gemobbt werden, sollten Sie frühzeitig Initiative ergreifen. Begreifen Sie sich als jemand, der Hilfe und Unterstützung braucht. Falls Ihr Arbeitgeber nicht regiert und Ihnen keine Unterstützung gibt, sondern Sie vielleicht sogar wegen verminderter Leistungsfähigkeit kündigt, haben Sie bei Firmen mit mehr als 10 Arbeitnehmern einen guten Schutz durch das Kündigungsschutzgesetz. Bedenken Sie, dass Sie nach Erhalt einer Kündigung nur 3 Wochen Zeit zum Einlegen einer Kündigungsschutzklage haben. Lassen Sie sich am besten sofort nach Erhalt einer Kündigung von einem Fachmann beraten, ob eine Klage lohnt. Auch eine unberechtigte Abmahnung müssen Sie nicht hinnehmen.
Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Sollte bei einem Mitarbeiter ein Burnout-Syndrom diagnostiziert werden, ist das für jedes Unternehmen regelmäßig ein großes Problem. Oft wird der Mitarbeiter entlassen; eine kostspielige Kündigungsschutzklage ist die Folge. Ein erkrankter Mitarbeiter kann mit einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) wieder an die Arbeit herangeführt werden. Noch besser ist es, schon viel früher auf Signale, die auf ein Burnout hindeuten, zu achten. Eine konzertierte Strategie zur Vermeidung eines hohen psychischen Krankenstandes sollte zu einem nachhaltig positiven Ergebnis für Ihr Unternehmen führen.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Fachanwalt(at)Arbeitsrechtler-in.de
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer:
•Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
•Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte „Scheinselbständige“ )
•Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt
•Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung
•Beratung zu Arbeitsverträgen
•Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing
•Beratung zu Versetzung und Änderungskündigung
•Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitgeber:
•Gestaltung von Arbeitsverträgen
•Überarbeitung von Arbeitsverträgen
•Handlungsanleitungen für den Umgang mit Arbeitsverträgen
•Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess
•Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen
•Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers
•Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung
•Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz der Betriebsgeheimnisse
•Beratung zu (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
•Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
•Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat
•Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte
•Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
•Schlichtung
•Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen
•Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen
•Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
•Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
•Kündigung von Handelsvertreterverträgen
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Bredereck Willkomm
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
Tel.: (030) 4000 4999
Ansprechpartner: Herr Kempchen
Datum: 28.07.2011 - 14:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 452261
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Kempchen
Stadt:
Berlin
Telefon: (030) 40004999
Kategorie:
Öffentlicher Dienst
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 2334 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Wege aus der Burnout-Falle"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).