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Wohngebäude-Versicherung: Wechsel spart bis zu 500 Euro

ID: 452090

Aktueller Test zeigt hohes Einsparpotential bei Wohngebäude-Versicherungen - Online-Vergleich für individuelle Angebote nutzen


(IINews) - Bis zu 500 Euro Preisunterschied zwischen dem günstigsten und teuersten Anbieter einer Wohngebäudeversicherung - das ergab ein aktueller Versicherungsvergleich der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 8/2011). Eigenheimbesitzern bietet sich bei einem Wechsel der Versicherung ein entsprechend hohes Einsparpotential.

Risiko und Leistungen vergleichen

Mittels einer Wohngebäudeversicherung können sich Hauseigentümer gegen Schäden absichern, die durch Feuer, Sturm, Blitzeinschlag oder Leitungswasser entstehen. Wie hoch die jeweilige Beitragshöhe ausfällt, hängt von den gewählten Leistungen sowie dem veranschlagten Risiko ab. Das Risiko bemisst sich anhand der Immobilie selber, d.h. speziell nach Alter, Ausstattung, Standort sowie Wert des Gebäudes. Nicht zuletzt zählt: Ist die Versicherung teuer oder günstig? Im Musterbeispiel der Finanztest zahlen Eigentümer beim teuersten Versicherer rund 782 Euro pro Jahr, während die annähernd gleiche Leistung eines Alternativanbieters lediglich mit jährlich 218 Euro zu Buche schlägt - eine Ersparnis von 564 Euro. Wer seine Wohngebäudeversicherung mit individuellen Angaben auf den Prüfstand stellen will, kann dies im Online-Versicherungsvergleich unter http://www.versicherung-vergleichen.net/wohnen-mieten-bauen/gebaeudeversicherungen/

Kündigungsfrist beachten

Wird ein Wechsel der Gebäudeversicherung in Betracht gezogen, muss die bestehende Police spätestens drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt werden. Aufgrund der meist mehrjährigen Laufzeit ist dies allerdings frühestens zum Ende des dritten Jahres möglich. Danach ist laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) generell eine jährliche Kündigung möglich. Im Schadensfall existiert zudem die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung innerhalb eines Monats - irrelevant, ob der Schaden bezahlt wurde oder die Versicherung die Regulierung abgelehnt hat. Wichtig: Ist das Gebäude mit einer Hypothek belastet, kann die Kündigung grundsätzlich nur mit Zustimmung der Bank erfolgen. In der Regel muss die Bestätigung einen Monat vor Ablauf der Versicherung vorliegen.





Mehr Informationen zum Versicherungsschutz rund um das Eigenheim findet sich detailliert im Überblick auf http://www.versicherung-vergleichen.net/wohnen-mieten-bauen/

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Datum: 28.07.2011 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Claudia Sander
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Kategorie:

Haus & Garten


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