Auftragsforschung für Mittelständler in grenzüberschreitenden Wirtschaftskooperationen
Mittelständische Unternehmen erhalten EU-Förderung und die vollständigen Eigentumsrechte.
(IINews) - Gegenstand der Förderung sind Aufträge für Technologie- und Produktentwicklungen, die von Unternehmen an internationale Forschungsinstitute vergeben werden. Die EU übernimmt dabei die Ausgaben für den Forschungsauftrag und bietet damit – abhängig von Art und Größe des Projektes – eine Förderquote von ca. 70 Prozent der Gesamtkosten.
Innovative mittelständische Unternehmen in der EU, die einen Forschungs- und Entwicklungsbedarf entdecken, vergeben oftmals Aufträge an spezialisierte Forschungsinstitute oder Forschungsdienstleister. Dabei sind regelmäßig etliche Hürden zu überwinden, wie zum Beispiel ein beschränkter Kostenrahmen oder vertragliche Absicherung der kommerziellen Rechte an den Ergebnissen.
Das EU-Förderprogramm „Research for SME“ setzt genau hier an und unterstützt die Unternehmen nicht nur durch die Finanzierung des Forschungsauftrages sondern auch durch die vollständige Übertragung des technologischen Know-hows und der kommerziellen Rechte an den Ergebnissen.
Um einen Förderantrag zu stellen, müssen drei Unternehmen aus verschiedenen europäischen Ländern ihre jeweiligen Forschungsaufträge formulieren, unter einer Leitfrage zusammenführen und an zwei Forschungsinstitute vergeben, welche die benötigten Kompetenzen für alle drei Unternehmen vereinen. Durch diese gebündelte Auftragsforschung können die Unternehmen Wissen von Forschungsdienstleistern einkaufen und weiterentwickeln. Eigenleistungen der Unternehmen umfassen die Vorarbeiten und Definitionen sowie die Validierung der Forschungsergebnisse.
Die Frist für die Einreichung von Projektvorschlägen endet am 01. Dezember 2011.
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Datum: 25.07.2011 - 15:28 Uhr
Sprache: Deutsch
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