"Buntegate"-Urteil ist rechtskräftig
(ots) - Das Urteil im Prozess "Bunte" gegen "Stern" ist
rechtskräftig. Gruner + Jahr geht nicht gegen die Entscheidung des
Landgerichts Hamburg vom 30. Mai vor. Dies berichtet der
Branchendienst "Kontakter" in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe.
Gegenstand des Rechtsstreits war ein "Stern"-Artikel über die
zweifelhafte Recherchepraxis der Berliner Bild- und Presseagentur
CMK, die für die "Bunte" gearbeitet hatte.
Das Burda-Blatt hatte gegen die Formulierung im Inhaltsverzeichnis
"Das Privatleben prominenter Politiker wurde systematisch
ausspioniert. Wer steckt dahinter? Die Illustrierte Bunte" geklagt.
Das Gericht gab der Unterlassungsklage statt und verbot diese
Berichterstattung. Ein durchschnittlicher Leser habe die
angegriffenen Textpassagen zwingend so verstehen müssen, dass "Bunte"
von den Methoden gewusst habe, so die Begründung.
G+J erklärt gegenüber dem "Kontakter", man gehe "nicht in
Berufung, weil der Tatsachenkern des Artikels und die Recherchen des
'Stern' von der Gerichtsentscheidung in keiner Weise berührt wurden,
sondern, im Gegenteil, in einer Beweisaufnahme sogar bestätigt worden
sind". Laut "Stern" hatte die CMK unter anderen Franz Müntefering und
Oscar Lafontaine bespitzelt.
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Datum: 17.07.2011 - 11:00 Uhr
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