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Was es bei der Bauabnahme zu beachten gilt

ID: 433462

Mit der Abnahme eines Bauwerks kommt es zu einem wichtigen Wandel im Verhältnis zwischen Bauherr und ausführendem Bauunternehmen. Insbesondere geht die Beweislast für Baumängel auf den Bauherrn über und die Befristung der Gewährleistungspflicht tritt in Kraft.

(IINews) - Angesichts der Schwierigkeiten, die aus einer voreiligen oder uninformierten Bauabnahme entstehen können, empfiehlt das Freiburger Bauunternehmen Schwarzkopf Bau jedem Bauherren, sich gründlich darüber zu informieren, was es hierbei zu beachten gilt.

Bauabnahme ist nicht gleich Bauabnahme. Deutlich wird dieser Umstand am unterschiedlichen Inhalt behördlicher und privater Bauabnahmen. Nimmt die zuständige Baubehörde ein Bauwerk ab, so tut sie dies hinsichtlich gesetzlicher Bestimmungen und Verordnungen. Die Gebäudehöhe, die Einhaltung von Denkmalsschutzvorschriften und dergleichen mehr sind hier von Interesse. Demgegenüber werden alle nicht abnahmepflichtigen Elemente des Hausbaus, und das ist die ganz überwiegende Mehrheit, im Rahmen einer behördlichen Bauabnahme nicht überprüft. Im Grunde sagt die behördliche Bauabnahme also nur aus, dass beim Hausbau gesetzliche Rahmenbedingungen eingehalten wurden. Sofern der Bauherr der behördlichen Abnahmeentscheidung nicht widerspricht, gilt das Haus dennoch mit allen Folgen als abgenommen.

Ist dem Bauherrn an einer fachkompetenten Überprüfung des für ihn errichteten Bauwerkes auf handwerkliche Mängel gelegen, muss er hierfür eine private Bauabnahme vornehmen lassen. Hierbei ist das Engagement eines Sachverständigen anzuraten, denn viele Baumängel würden dem Laien von vornherein nicht ins Auge fallen. Indem die Arbeitsqualität der Bauhandwerker auch während des Bauprozesses kontinuierlich überprüft und abgenommen wird, erhält der Bauherr die notwendige Sicherheit und kann frühzeitig eingreifen, sollten Mängel entstanden sein. Es ist zu empfehlen, die genauen Bedingungen der privaten Bauabnahme in den Bauvertrag einfließen zu lassen.

Die regelmäßige Überprüfung handwerklicher Bauleistungen versetzt den Bauherren in die Lage, Mängel vor der endgültigen Bauabnahme geltend zu machen. Zu diesem Zeitpunkt muss der ausführende Handwerker nachweisen, dass er fachlich einwandfrei gearbeitet hat und somit nicht haftbar ist. Ist das Bauwerk hingegen abgenommen, kehrt sich die Beweislast um. Nun muss der Bauherr beweisen, dass der Handwerker nicht korrekt gearbeitet und so Schäden verursacht hat. In der Praxis ist dies für Laien praktisch unmöglich und auch für Experten schwer. In Anbetracht der hohen Kosten und geringen Erfolgsaussichten entsprechender Gerichtsverfahren ist eine sorgfältige private Bauabnahme anzuraten.





Weiterhin sollte sich der Bauherr darüber im Klaren sein, dass die Bauabnahme nicht notwendigerweise förmlich erfolgen muss.

Der förmliche Standard sieht vor, dass Bauherr und Bauunternehmer das Gebäude gemeinsam, gegebenenfalls mit der Unterstützung von Sachverständigen, abnehmen. In einem schriftlichen Abschlussprotokoll, das beide Vertragsparteien erhalten, werden Mängel, Vorbehalte und Einwendungen festgehalten.

Demgegenüber kann es allerdings auch zu einer „fiktiven“ Abnahme kommen, wenn es der Bauherr versäumt, auf die schriftliche Fertigstellungsmitteilung oder die Begleichung der Abschlussrechnung hin, die Bauabnahme innerhalb von 12 Werktagen vorzunehmen. Zieht er gar in das fertige Gebäude ein, zeigt er aus rechtlicher Sicht ein „schlüssiges Verhalten“. Durch sein Handeln stimmt er der Leistung des Bauunternehmers zu und bewirkt eine sogenannte „stillschweigende Bauabnahme“. Eine Mängelrüge ist nun nur noch innerhalb von 6 Werktagen möglich.

Will der Bauherr keine fiktive oder stillschweigende Abnahme hinnehmen und entdeckt innerhalb der zulässigen Fristen Mängel, muss er diese in jedem Fall schriftlich geltend machen.

Die Bauabnahme ist eine Entscheidung von großer rechtlicher und wirtschaftlicher Tragweite und sollte dementsprechend sorgfältig getroffen werden. Das Freiburger Bauunternehmen Schwarzkopf Bau steht für umfangreiche Informationen zu diesem Thema gerne bereit.

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SCHWARZKOPF BAU
Ansprechpartner: Andreas Schwarzkopf
Windhäuslegasse 53
79112 Freiburg

Tel.: 0 76 64 / 9 52 40
Fax: 0 76 64 / 9 52 41
Mobil: 01 71 / 5 08 77 56

E-Mail: schwarzkopf-bau(at)gmx.de
Homepage: www.bauunternehmung-freiburg.de



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Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 30.06.2011 - 13:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Andreas Schwarzkopf
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Telefon: 07664-95240

Kategorie:

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Meldungsart: PresseMitteilung
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