Kostenloses EBook: Die personenbedingte Kündigung
Die betriebsbedingten Gründe einer Kündigung beziehen
sich auf den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers. Bei
der verhaltensbedingten Kündigung geht es um die vorwerfbare
Verletzung von Vertragspflichten des Arbeitnehmers.
Im Fall der krankheitsbedingten Kündigung
stehen persönliche Verhältnisse und Eigenschaften einer
Weiterbeschäftigung im Weg. Ein personenbedingter
Grund liegt daher vor, wenn der Arbeitnehmer nicht
nur vorübergehend die Fähigkeit und Eignung verloren
hat, die Arbeitsleistung ganz oder teilweise zu erbringen.
(IINews) - Die Abgrenzung zwischen der verhaltensbedingten und
der personenbedingten Kündigung ist oftmals nicht sehr
leicht. Bildhaft gesprochen, liegt ein Grund für eine verhaltensbedingte
Kündigung vor, wenn der Arbeitnehmer
zwar könnte aber nicht. Ein personenbedingter Grund
liegt hingegen vor, wenn der Arbeitnehmer zwar möchte,
aber nicht kann. Da es bei der personenbedingten
also nicht auf ein „vorwerfbares“ oder „schuldhaftes“
Verhalten des Arbeitnehmers ankommt, bedarf es vor
ihrem Ausspruch keiner Abmahnung.
Für den Arbeitgeber stellen sich vor Ausspruch der personenbedingten
Kündigung stets die gleichen Fragen:
Wann ist die personenbedingte Kündigung wirksam?
Welche Maßnahmen müssen vor Ausspruch ergriffen
werden? Gibt es bestimmte Verfahren einzuhalten? Wie
reagiere ich korrekt auf krankheitsbedingte Ausfälle
oder krankheitsbedingte Leistungsminderungen?
Diese und weitere Fragen beantwortet der Ratgeber.
http://www.westendlaw.de/fileadmin/pdfs/ebooks/Die_personenbedingte_Kuendigung.pdf
Weitere kostenlose Ratgeber:
Handlungsoptionen des Arbeitgebers in der Unternehmenskrise, Aufhebungsvertrag, Außerordentlichen Kündigung, Mutterschutz und Elternzeit, Arbeitsrecht in der Wirtschaftskrise (z.B. betriebsbedingte Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung und Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens) und verhaltensbedingte Kündigung unter:
http://www.westendlaw.de/index.php?id=125
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Mandanten sind Unternehmen des Mittelstandes und Industrieverbände. Die Mandate haben deutschlandweite und internationale Bezüge. Besondere Erfahrungen bestehen unter anderem in den Branchen Groß- und Einzelhandel, Handwerk, Logistik, Werbung, Touristik, Automotive, Finanzdienstleistung, Projektentwicklung und -finanzierung.
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Datum: 29.06.2011 - 20:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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