BDZV: Klage gegen Tagesschau-App / Zeitungsverlage: Gebührenfinanzierte presseähnliche Angebote sind
(ots) - Acht Zeitungsverlage haben heute bei der
Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eine gemeinsame Klage gegen
die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und NDR eingereicht.
Sie wehren sich damit gegen die textdominante Berichterstattung in
der Tagesschau-App ohne jeglichen Sendungsbezug. Hörfunk- und
fernsehähnliche Inhalte bleiben von der verlegerischen Kritik
unberührt.
"Die Ministerpräsidenten schauen untätig zu, wie mit
Gebührengeldern umfänglich Pressetexte geschrieben und digital
verbreitet werden. Es bedarf in Deutschland aber keiner
staatsfinanzierten Presse", sagte Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer
des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin. Der
Dachverband unterstützt die Aktion der klagenden Verlage.
Die Verlagshäuser stützen sich bei ihrer Wettbewerbsklage auf den
Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der presseähnliche digitale Inhalte
der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer
erfolgten Sendung verbietet. Die Praxis habe jedoch gezeigt, dass
sich die Rundfunkhäuser an diese Vorgaben nicht halten. Die
Kontrollgremien der Sender sowie die jeweiligen Aufsichtsbehörden
hätten diese Entwicklung gebilligt. Daher sei es aus Sicht der
Verlage erforderlich, den Rechtsweg - wie angekündigt - zu
beschreiten.
Die Kläger geben unter anderem folgende Tageszeitungen heraus:
"Frankfurter Allgemeine Zeitung", "Süddeutsche Zeitung", "DIE WELT",
"Westdeutsche Allgemeine Zeitung", "Kölner Stadt-Anzeiger",
"Rheinische Post", "Ruhr Nachrichten" und "Flensburger Tageblatt".
Des Weiteren hat der BDZV bei der Europäischen
Wettbewerbskommission erneut auf den grundsätzlichen Mangel an einer
effektiven Kontrolle der Gebührensender hingewiesen. Dies sei
insbesondere beim kürzlich durchgeführten so genannten
Drei-Stufen-Test im Zusammenhang mit einem EU-Beihilfeverfahren
deutlich geworden. Der Verband rechne damit, dass sich die EU-Behörde
mit den Hinweisen vertiefend beschäftigen wird.
Pressekontakt:
Dietmar Wolff
Telefon 030/726298-200
E-Mail wolff(at)bdzv.de
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Datum: 21.06.2011 - 10:48 Uhr
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