Berufsunfähigkeitsschutz für Piloten und Flugbegleiter
Der Traum vom Fliegen ist für viele Menschen zu einer echten
Berufung geworden. Dabei bietet der Arbeitsplatz über den
Wolken ein ganz besonderes Gefühl von Freiheit und man sieht
ganz automatisch die Welt. Natürlich denkt man da nicht
unbedingt zu Beginn gleich an das Thema Berufsunfähigkeit,
also den Fall, eines Tages nicht mehr flugtauglich zu sein.
Gerade für Piloten existiert das Risiko, die Lizenz zu verlieren.
(IINews) - Der Traum vom Fliegen ist für viele Menschen zu einer echten
Berufung geworden. Dabei bietet der Arbeitsplatz über den
Wolken ein ganz besonderes Gefühl von Freiheit und man
sieht ganz automatisch die Welt. Natürlich denkt man da nicht
unbedingt zu Beginn gleich an das Thema Berufsunfähigkeit,
also den Fall, eines Tages nicht mehr flugtauglich zu sein.
Gerade für Piloten existiert das Risiko, die Lizenz zu verlieren.
Daher ist bei der Auswahl des richtigen Tarifes in Sachen
Berufsunfähigkeitsversicherung http://www.wegweiser-
berufsunfaehigkeitsversicherung.de/ die Fluguntauglichkeit,
also die sogenannte Loss-of-License-Situation unbedingt in
Betracht zu ziehen und einen Tarif wählen, der im Falle des
Falles den Verlust der Lizenz bzw. die Bescheinigung der
Fluguntauglichkeit als Berufsunfähigkeit anerkennt. Es ist in
diesem Zusammenhang zu beachten, dass eine
dementsprechende Formulierung bezüglich einer Versicherung
der Fluguntauglichkeit ausdrücklich mit eingeschlossen ist und
in den Versicherungsbedingungen verankert ist.
Es ist deshalb immer anzuraten, vor Abschluss einer
Berufsunfähigkeitsversicherung sich eingehend mit der
Thematik auseinander zu setzten und ausreichend
Informationen zu sammeln bzw. auch einen Berater zu
konsultieren, der sich in dem Segment von Piloten und
Flugbegleitern auskennt und Unterschiede bei den einzelnen
Klauseln kennt und diese auch erklären kann. So gibt es z.B.
Tarife, die in den allgemeinen Versicherungsbedingungen
festgeschrieben haben, dass eine Fluguntauglichkeit, die
durch Gesundheitsstörungen nervöser oder psychischer Art
verursacht wurde (unter bestimmten Umständen) nicht
mitversichert ist. Auch sind ggf. besondere Obliegenheiten zu
erfüllen. Diese müssen angesprochen werden, da bei
Obliegenheitsverletzungen der Versicherungsschutz erlöschen
kann. So kann z.B. eine Forderung der Versicherung sein,
dass die zur Erhaltung der Lizenzen erforderlichen
Regeluntersuchungen ausschließlich in Deutschland
durchzuführen sind.
Auch das Arbeitsverhältnis bzw. Dienstverhältnis kann bei der
Auswahl eines passenden Tarifes von Bedeutung sein
http://www.wegweiser-
berufsunfaehigkeitsversicherung.de/beruf/id/51/.
Noch ein weiterer Punkt, der beachtet werden muss: Es gibt
Versicherungsgesellschaften, die bieten selbständige
Berufsunfähigkeitsversicherungen an, aber auch welche, die
das Risiko des Lizenzverlustes nur in einer
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung anbieten. Da auch bei
Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen die
Tarifbedingungen durchaus sehr gute sein können, sollte man
sich auch diese Angebote näher betrachten.
Themen in diesem Fachartikel:
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über mich:
Das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigt mich
schon seit langem. Ich spezialisierte mich vor einigen Jahren auf
die Vermittlung von Berufsunfähigkeits-versicherungen und
verdiente damit 4 Jahre lang meine Brötchen. Da ich inzwischen
Mutter geworden bin, habe ich die Vermittlung von
Versicherungen aus zeitlichen Gründen eingestellt und widme
mich nun ausschließlich der Gestaltung von Informationsportalen
zu diesem Thema. Somit kläre ich die vielen Probleme und
Fragen, die schon in meiner damaligen Tätigkeit immer wieder
auftauchten. Und ich versuche die Besucher dieses Portals mit
Tipps und Hinweisen zu unterstützen, die für einen Abschluss
einer Berufsunfähigkeitsversicherung unabdingbar sind. Es
handelt sich bei dieser Seite um ein neutrales
Informationsportal, dass jungen Menschen die notwendigen
Hinweise rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung aufzeigt.
Dem Verkauf von Versicherungen dient diese Seite nicht!! Das
Portal wird durch Sponsoren und/oder eingeblendete Werbung
finanziert.
Antonie Müller
Bergmannstrasse 14
80399 München
E-Mail: a.mueller (at) studentenmail .de
Datum: 16.06.2011 - 12:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 425609
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Ansprechpartner: Antonie Müller
Stadt:
München
Kategorie:
Versicherung
Meldungsart: PresseMitteilung
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