Die Riester-Rente - private Rentenversicherung mit staatlichem Zuschuss
Die staatliche Förderung der Riester-Rente macht die private Altersvorsorge wieder interessant
(IINews) - - trotz Kritik eine gute Wahl
Seit Bestehen der Riester-Rente gibt es auch hin und wieder negative Schlagzeilen, welche die Versicherten an ihrer Entscheidung zweifeln lassen. Das wohl neueste Beispiel hierfür sind Meldungen von April 2011, in denen von Rückforderungen der Zuschüsse bei etwas 1,5 Millionen Riester-Sparern die Rede ist.
Diese Aussagen sind jedoch zu relativieren. So merkt das Bundesfinanzministerium an, dass es derartige Fälle zwar durchaus gegeben hat, allerdings nur dann, wenn Sparguthaben der Riester-Rente frühzeitig oder in einer Summe an die Sparer ausbezahlt wurden. Und dieses Vorgehen ist auch korrekt, da die Riester-Versicherung eine Rentenversicherung ist und auch nur zum Zweck der monatlichen Zusatzrente bezuschusst wird.
Einige Anbieter von Riester-Versicherungen haben diesen Punkt der Förderbestimmungen nicht berücksichtigt und in ihren Verträgen auch Klauseln für Einmalauszahlungen oder vorzeitige Auszahlungen vor dem 60ten Lebensjahr. Unwissende Versicherte, die derartige Zahlungsmodalitäten in Anspruch genommen haben, müssen nun die staatlichen Fördergelder zurückzahlen.
Aber die Versicherungsanbieter haben reagiert und aus ihren Verträgen diese Aspekte gestrichen. Auch die bereits bestehenden Verträge werden dahingehend abgeändert.
Auch müssen neue Verträge ab 2010 staatlich zertifiziert sein. So sind künftige Verstöße gegen die Förderbestimmungen nicht mehr so leicht zu begehen.
Staatliche Sicherheit mit der Riester-Rente
Dessen muss man sich eben bewusst sein, die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Rentenversicherung und mit gesetzlich geregelten Rechten und Pflichten verbunden. Viele Anbieter haben sicherlich aus den neuesten Entwicklungen gelernt und werden diese Regeln nun noch strikter befolgen.
Denn gerade die rechtlichen Bestimmungen machen die Riester-Rente sicher. Wem allerdings die Riester-Rentenversicherung zu kontrolliert ist, der muss auch auf die Zulagen, steuerliche Vorteile und Pfändungssicherheit verzichten.
Fördergelder für die Riester-Rente
Dies bleibt jedem selbst überlassen, immerhin ist niemand verpflichtet für sein Alter vorzusorgen. Eines muss jedoch jedem klar sein, die gesetzliche Rente wird im Alter nicht ausreichen und eine private Vorsorge ist äußerst sinnvoll.
Mit dem richtigen Versicherungsanbieter und der passenden Anlageform bietet die Riester-Rente hierfür eine solide Altersvorsorge mit staatlichen Fördergeldern. Einschränkungen bestehen hier nur für Personen ohne Rentenversicherungspflicht und alle diejenigen, die über ihre angesparten Beiträge bereits vor dem 60ten Lebensjahr oder in einer Summe verfügen möchten.
Wohnriester
Ausnahme bildet hier nur der Wohnriester, dort ist es durchaus möglich, den Wohnriester-Sparvertrag in ein Baudarlehen umzuwandeln, ohne dabei die Förderungen zu verlieren und zusätzlich von sehr vorteilhaften Zinsen zu profitieren.
Bevor man sich jedoch voreilig für eine private Altersvorsorge entscheidet, sollte man sich ausführlich über alle Möglichkeiten informieren und auch Eventualitäten der Lebensumstände mit in die langfristige Planung der Altersvorsorge einkalkulieren. Denn alles gesparte Geld nützt einem im Alter nichts, wenn es beispielsweise bei längerer Arbeitslosigkeit gepfändet wird. Das kann einem bei der Riester-Rente nicht passieren.
Sehr detaillierte und unabhängige Informationen über die Riester-Rente erhält man zum Beispiel auf der Webseite die-riester-rente. Dort kann man sich auch gleich einen unabhängigen und kostenlosen Anbietervergleich erstellen lassen.
Themen in diesem Fachartikel:
riester
riesterrente
altersabsicherung
privatrente
altersversicherung
altersversorgung
rentenabsicherung
rentenanbieter
rentenanlagen
wohnriester
altersvorsorge
foerderung
rente
foerderberechtigung
foerderberechtigte
rentenversicherung
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Wichtige Informationen über die private Rentenversicherung mit staatlicher Förderung bekommt man auf der Webseite die-riester-rente. Hier erfährt man, ob einem die Förderberechtigung für die Riester-Rente zusteht. Man hat die Möglichkeit, diverse Riester-Anbieter zu vergleichen und mit dem Riester-Rechner seine persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen zu lassen.
Riesterrente qmedia Rentenversicherungen GmbH
Erkan Boga
Lichtenbergstraße 8
85748 Garching
Telefon: 089 54842790
Telefax: 089 54842799
http://www.die-riester-rente.de
info(at)die-riester-rente.de
Internetagentur München Handart Eintragsdienst
Redaktionelle Suchmaschinenoptimierung
Patricia Lammer
Telefon: 0049 (89) 89 42 70 58
info(at)handart-eintragsdienst.de
Internet: http://www.handart-eintragsdienst.de
Datum: 10.06.2011 - 13:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 422908
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Patricia Lammer
Stadt:
Germering
Telefon: 089 89427058
Kategorie:
Versicherung
Meldungsart: Fachartikel
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 10.06.2011
Dieser Fachartikel wurde bisher 1113 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Die Riester-Rente - private Rentenversicherung mit staatlichem Zuschuss"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Patricia Lammer (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).