Journalist im Fall "Ottfried Fischer" freigesprochen
(ots) - Im Prozess um die Prostituierten-Affäre des
Schauspielers Ottfried Fischer hat das Landgericht München in zweiter
Instanz entschieden: Der angeklagte Journalist, ein ehemaliger
BILD-Redakteur, hat den Prominenten nicht "genötigt". Der Journalist
wurde in allen Punkten der Anklage freigesprochen, das vorangegangene
Urteil des Amtsgerichts München wurde aufgehoben.
Das Gericht machte mit der Entscheidung deutlich, dass auch eine
Strafbarkeit wegen des Gebrauchens von Bildaufnahmen (Paragraph 201a
StGB) nicht gegeben ist, wenn Journalisten mit dem Betroffenen über
die Existenz brisanter Fotos oder Filme sprechen. Damit steht fest:
Journalisten, denen derartiges Recherchematerial vorliegt und die den
Betroffenen damit konfrontieren, machen sich nicht strafbar.
Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht Axel Springer AG: "Das
erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts München hatte die Bedeutung
des Falles für die journalistische Arbeit völlig verkannt und ist
jetzt zu Recht durch das Landgericht München aufgehoben worden - ein
Sieg für die Recherchefreiheit der Presse. Der Versuch der Münchener
Staatsanwaltschaft, presserechtlich gebotene Recherchearbeit von
Journalisten zu kriminalisieren, ist gescheitert."
Kai Diekmann, BILD Chefredakteur: "Wie wir von Anfang an gesagt
haben, handelte es sich bei dem Urteil des Münchner Amtsgerichts um
ein krasses Fehlurteil, das nun zurecht keinen Bestand mehr hat.
Alles andere als ein umfassender Freispruch wäre eine sehr schlechte
Nachricht für den Journalismus und unseren Berufsstand insgesamt
gewesen. Ich freue mich für alle Kollegen und insbesondere natürlich
für unseren ehemaligen Mitarbeiter, dass wir hier Recht behalten
haben."
Pressekontakt:
Svenja Friedrich
Tel: +49 (0) 30 25 91-7 76 09
Svenja.friedrich(at)axelspringer.de
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Datum: 23.05.2011 - 15:23 Uhr
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