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EANS-Hauptversammlung: BAUER Aktiengesellschaft / Einberufung der

Hauptversammlung

ID: 409308

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen - ISIN DE 0005168108 - WKN
516810 -   Wir laden hiermit
unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am Donnerstag, dem
30. Juni 2011, um 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) am Firmensitz der
BAUER Aktiengesellschaft, BAUER-Straße 1 (vor Umbenennung:
Wittelsbacherstr. 5), 86529 Schrobenhausen, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der BAUER Aktiengesellschaft.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BAUER
Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts und des Berichts des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2010, sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB

Entsprechend § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG wird hierzu erläutert: Der
Jahresabschluss wurde am 14. April 2011 durch den Aufsichtsrat
festgestellt und der Konzernabschluss gebilligt. Daher ist zu
diesem Tagesordnungspunkt nach §§ 172 f. AktG kein Beschluss zu
fassen.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahrs 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der Bilanzgewinn der BAUER Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr
2010 in Höhe von 23.579.463,98 EUR wird wie folgt verwandt:

Ausschüttung an die Aktionäre von 0,60 EUR Dividende

je Stückaktie bei 17.131.000 Stückaktien 10.278.600,00 EUR

Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 68.475,08 EUR





Gewinnvortrag 13.232.388,90 EUR

Ein gegebenenfalls auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallender

Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, die Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 zu entlasten.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, die Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 zu entlasten.

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011

Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor,
die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2011 zu wählen.

6. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Mit Beendigung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2011 endet die
Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats. Es ist deshalb
eine Neuwahl erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des
Aktiengesetzes, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes
und § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern der
Anteilseigner und sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
zusammen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Nominierungsausschusses
des Aufsichtsrats vor,

a) Dr.-Ing. Johannes Bauer, Schrobenhausen, Bauingenieur bei der BAUER
Designware GmbH, Schrobenhausen

b) Prof. Dr.-Ing. E.h. Manfred Nußbaumer M.Sc., München, Bauingenieur im
Ruhestand

c) Dr. Klaus Reinhardt, Starnberg, General a. D.

d) Dipl.-Ing. (FH) Rainer Schuster, Freising, freiberuflicher Berater der
Bilfinger Berger AG, Mannheim

e) Dipl.-Ing. (FH) Elisabeth Teschemacher, geb. Bauer, Schrobenhausen,
freiberufliche Immobilienverwaltung und Bauberatung

f) Gerardus N. G. Wirken, Breda/Niederlande, freiberuflicher Berater im
Bereich Strategie, Controlling & Rechnungswesen

mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt, zu Vertretern der Anteilseigner in
den Aufsichtsrat zu wählen; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Von den vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat ist unter
anderem Herr Gerardus N. G. Wirken unabhängig und verfügt über
Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder
Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der
Einzelwahl durchzuführen.

Herr Dr. Klaus Reinhardt beabsichtigt im Fall seiner Wahl durch die
Hauptversammlung erneut für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.

Herr Dr.-Ing. Johannes Bauer ist kein Mitglied in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Herr Prof. Dr.-Ing. E.h. Manfred Nußbaumer ist kein Mitglied in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Herr Dr. Klaus Reinhardt ist kein Mitglied in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Herr Dipl.-Ing. (FH) Rainer Schuster ist kein Mitglied in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Frau Dipl.-Ing. (FH) Elisabeth Teschemacher ist kein Mitglied in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Herr Gerardus N. G. Wirken ist Mitglied in folgenden anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Batenburg Beheer N.V., Rotterdam/Niederlande, Vorsitzender Vendor
Beheer B.V., Tilburg/Niederlande, Vorsitzender Winters Bouw- en
Ontwikkeling B.V., Breda/Niederlande, Vorsitzender Rabobank Breda,
Breda/Niederlande, Vorsitzender Egeria Investments B.V.,
Amsterdam/Niederlande, Vorsitzender Holonite B.V.,
Tholen/Niederlande, Vorsitzender ICTS Europe Holdings B.V.,
Amsterdam/Niederlande, Vorsitzender

7. Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Nr. 9
Buchstabe a Satz 5 bis 8 und §§ 315a Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6
Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben im Jahres- und
Konzernabschluss

Nach § 286 Abs. 5 HGB und den §§ 315 a Abs. 1, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB
kann die individuelle Offenlegung der Vorstandsvergütung im
Jahres- und Konzernabschluss unterbleiben, wenn die
Hauptversammlung dies mit qualifizierter Mehrheit von mindestens
drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen
Grundkapitals beschließt. Die Hauptversammlung der Gesellschaft
hatte am 28. April 2006 von dieser Möglichkeit für fünf Jahre
Gebrauch gemacht.

Vorstand und Aufsichtsrat sind weiterhin der Auffassung, dass eine
individualisierte Offenlegung zu stark in die Privatsphäre der
betroffenen Personen eingreift.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Für das laufende Geschäftsjahr 2011 und die ihm nachfolgenden vier
Geschäftsjahre unterbleiben die Angaben nach § 285 Nr. 9 Buchstabe a
Satz 5 bis 8 und §§ 315a Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz
5 bis 8 des Handelsgesetzbuches (bzw. entsprechenden
Nachfolgeregelungen).

Grundkapital und Stimmrechte:

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 73.001.420,45
eingeteilt in 17.131.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne
Nennbetrag (Stückaktien) mit ebenso vielen Stimmrechten. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich in Textform bei nachfolgender Stelle
angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis
reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist
der 9. Juni 2011, 0.00 Uhr, (Record Date) zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen spätestens
bis zum 23. Juni 2011, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse in
deutscher oder englischer Sprache zugehen:

Bauer Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 12012-86045
E-Mail: WP.HV(at)Xchanging.com

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei bezeichneter Stelle werden den Aktionären Eintrittskarten mit
einem Vollmachtsformular für die Hauptversammlung übersandt.

Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date):

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record
Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst
nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl.
Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten:

Aktionäre können ihr Stimmrecht bzw. ihr Teilnahmerecht auch durch
einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank,
eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person ihrer Wahl
ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung
und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden
Bedingungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform.

Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder per Telefax
oder elektronisch per E-Mail bis spätestens am 29. Juni 2011, 24:00
Uhr an die folgende Adresse erfolgen:

BAUER Aktiengesellschaft
c/o Computershare HV-Services AG
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 89 30903 74675
E-Mail: hv2011(at)bauer.de

Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß
angemeldeten Personen mit der Eintrittskarte zugesendet.

Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken
sich nicht auf die Form der Erteilung, ihren Widerruf und den
Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder diesen nach § 135 AktG Gleichgestellte. Hier können
Besonderheiten gelten. Daher bitten wir unsere Aktionäre, die eine
Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder
diesen nach § 135 AktG Gleichgestellte beabsichtigen, sich bezüglich
der Form der Vollmachten mit diesen rechtzeitig abzustimmen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten
zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die
Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter ungültig. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Einzelheiten sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung
an den Stimmrechtsvertreter ergeben sich aus den Unterlagen, die den
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären übersandt werden. Vollmacht und
Weisungen müssen spätestens am 29. Juni 2011, 24:00 Uhr unter BAUER
Aktiengesellschaft, c/o Computershare HV-Services AG, Prannerstraße
8, 80333 München, Telefax: +49 89 30903 74675, E-Mail:
hv2011(at)bauer.de eingegangen sein. Nach dem 29. Juni 2011, 24:00 Uhr
können erteilte Vollmachten und Weisungen auf diesem Wege nicht mehr
geändert werden. Der Widerruf unter der Bedingung der persönlichen
Teilnahme an der Versammlung bleibt unberührt. Auch bei einer
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft beauftragten
Stimmrechtsvertreter müssen die Anmeldung und die Bescheinigung des
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nach den vorstehenden
Bestimmungen form- und fristgerecht zugehen.

Daneben wird zusätzlich für an der Hauptversammlung teilnehmende
Aktionäre, die diese vor der Abstimmung verlassen, die Möglichkeit
bestehen, den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft bei Verlassen
der Hauptversammlung Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts zu erteilen.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. Eine
Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen
Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht.

Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
können gem. § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 30. Mai 2011,
24:00 Uhr, zugehen.

Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie mindestens
seit dem 30. März 2011, 0:00 Uhr Inhaber der erforderlichen Zahl an
Aktien sind.

Rechte der Aktionäre: Anträge und Wahlvorschläge

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Anträge zu Punkten der
Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Wahlvorschläge zur Wahl des
Abschlussprüfers und/oder der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 127
AktG zu übersenden. Die Gesellschaft wird Anträge und Wahlvorschläge
von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter
http://www.bauer.de in der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung, soweit gesetzlich vorgeschrieben,
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der
Versammlung, also bis zum 15. Juni 2011, 24:00 Uhr, der Gesellschaft
einen zulässigen Antrag zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
mit Begründung oder einen zulässigen Wahlvorschlag mit den gesetzlich
geforderten Angaben übersandt hat. Ein Wahlvorschlag braucht unter
anderem dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen,
ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen darüber hinaus dann nicht
zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu
Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
beigefügt sind. Ein Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden.
Aktionäre werden gebeten, Ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der
Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende
Adresse zu richten:

BAUER AG
Investor Relations
BAUER-Straße 1
86529 Schrobenhausen
Fax: +49 8252 97-2900
E-Mail: hv2011(at)bauer.de

Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Um die sachgerechte
Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter,
die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten,
diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g. Adresse zu übersenden.
Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die
Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft: Die
Informationen entsprechend § 124a AktG sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter http://www.bauer.de in der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung zugänglich. Dort werden nach Abschluss der
Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Schrobenhausen, im Mai 2011
BAUER Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: BAUER Aktiengesellschaft
BAUER-Straße 1
D-86529 Schrobenhausen
Telefon: +49 (0)8252-97-1918
FAX: +49 (0)8252-97-2900
Email: investor.relations(at)bauer.de
WWW: http://www.bauer.de
Branche: Bau
ISIN: DE0005168108
Indizes: SDAX, CDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt, Freiverkehr: Berlin,
Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf, München
Sprache: Deutsch

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Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Bettina Erhart / Christopher Wolf
Investor Relations
BAUER Aktiengesellschaft
BAUER-Straße 1
86529 Schrobenhausen
Tel.: +49 8252 97-1918
Fax: +49 8252 97-2900
investor.relations(at)bauer.de
www.bauer.de

Branche: Bau
ISIN: DE0005168108
WKN: 516810
Index: SDAX, CDAX, Classic All Share, Prime All Share
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Datum: 19.05.2011 - 15:01 Uhr
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