ots.Audio: Zusammenschnitt des Statements von VÖB-Präsident Brand auf der VÖB-Halbjahreskonferenz am
(ots) -
Gestärkt durch die richtigen Entwicklungen der vergangenen Monate
werden die Landesbanken auch in Zukunft ihre führende Rolle als
wichtigste Finanzierungspartner des Mittelstandes und der Unternehmen
sowie der Kommunen festigen und ausbauen. Hier sind sie klare
Marktführer und haben damit eine herausgehobene Funktion für unsere
Volkswirtschaft. Landesbanken als obsolet zu bezeichnen, zeugt von
nicht allzuviel Sachverstand und ist oft eher einem diffusen
Wunschdenken geschuldet. Bisher konnte mir noch niemand die Frage
beantworten, wer in diesem Fall verlässlich und langfristig
orientiert in ihre Fußstapfen treten soll.
Festhalten möchte ich jedoch, dass nun eine bisher nicht gekannte
Regulierungswelle auf die Banken zurollt. Diese neue Dimension
bezieht sich sowohl im Hinblick auf die Reichweite als auch die Tiefe
der neuen Regulierungen. Es ist daher zu befürchten, dass die in
Folge der Finanzkrise begonnene Regulierung mit den im Rahmen der
neuen europäischen Aufsichtsstruktur geschaffenen Behörden EBA
(Bankenaufsicht), ESMA (Wertpapieraufsicht), EIOPA
(Versicherungsaufsicht) auch institutionalisiert wird. Die
Neuregelungen, insbesondere durch Basel 3, stellen alle Institute vor
große Herausforderungen. Die Eigenkapitaldefinition wird stark
beschnitten, die Abzugspositionen vom Eigenkapital ausgeweitet.
Zugleich muss in Bezug auf das Risiko deutlich mehr Eigenkapital
vorhanden sein, beim harten Kernkapital z. B. mehr als das Dreifache
der heutigen Anforderung. Alle diese Faktoren tragen dazu bei, dass
die Kreditvergabe spielräume der Institute nicht nur durch die
Beschneidung der Eigenkapitalbasis reduziert, sondern auch die dem
Eigenkapital gegenüberzustellenden Kapitalanforderungen für
Risikopositionen drastisch erhöht werden.
Meine Damen und Herren, um die Diskussion der letzten Tage
aufzunehmen: Kein Verständnis habe ich für die nun aufkommenden
Forderungen, die Regelungen der Bankenabgabe nochmals zu verschärfen.
Der Aufbau des Restrukturierungsfonds mit einer Zielausstattung von
70 Milliarden Euro ist ohne Zweifel eine langfristige Angelegenheit.
Das ist allen Beteiligten bewusst. Insofern macht es keinen Sinn, die
übrigens auch verfassungsrechtlich gebotene Zumutbarkeitsgrenze für
die Berechnung der Jahresbeiträge wieder zu öffnen, nur weil die die
für das erste Beitragsjahr geplanten Einnahmen geringer als geplant
auszufallen drohen. Allein die Landesbanken werden 2011
vorraussichtlich rund 260 Millionen Euro in den Restrukturierungsfond
zahlen.
Es steht für mich aúßer Zweifel, dass eine Lehre aus der
Finanzkrise auch Überlegungen zur Stärkung des Kundenvertrauens in
die Banken sein müssen. Hierzu gehört die glaubwürdige und umfassende
Sicherheit der Kundeneinlagen. Richtig war es daher, zum Jahresanfang
2011 die Garantiesumme je Einleger von 50.000 auf 100.000 Euro
anzuheben. Die Garantiesumme wurde damit seit dem Beginn der
Finanzkrise verfünffacht. Der weitere Reformprozess muss allerdings
maßvoll und wohlüberlegt gestaltet werden. Dabei darf bei aller
europäischen Harmonisierungseuphorie nicht übersehen werden, dass
einige EU-Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, bereits über
jahrzehntelang erprobte leistungsfähige Sicherungssysteme verüfgen,
die auch in der Krise funktioniert haben.
Insofern begrüße ich den Ansatz des europäischen Parlaments, die
doch sehr eng gefassten Vorschläge der Kommission so zu verändern,
dass bewährte nationale Sicherungssysteme erhalten bleiben. Dies gilt
in Deutschland insbesondere für die über den gesetzlichen schutz
hinausgehenden freiwilligen Sicherungssysteme der privaten und der
öffentlichen Banken. Diese sind in Deutschland sinnbildlich für die
Gewährleistungen von Kundenvertrauen und Finanzmarktstabilität. Wir
werden uns in Brüssel weiterhin vehement dafür einsetzen, dass das
hohe Sicherungsniveau in Deutschland erhalten bleibt. Denn letztlich
liegt uns das Vertrauen unserer Kunden mehr am Herzen, als
europäische Gleichmacherei.
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Datum: 11.05.2011 - 17:26 Uhr
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