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EANS-Adhoc: Odeon Film AG beschließt Barkapitalerhöhung um bis zu 3.919.240 EUR

bei einem Ausg

ID: 402091

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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09.05.2011

München, 9. Mai 2011 - Der Vorstand der Odeon Film AG hat am 3. Mai
2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital
der Gesellschaft von 7.923.530,00 EUR um bis zu 3.919.240,00 EUR auf
bis zu 11.842.770,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.919.240 neuen
Stückaktien unter Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts der
Aktionäre zu einem Ausgabebetrag von 1,42 EUR aus Genehmigtem Kapital
zu erhöhen. Die neuen Aktien sollen ab dem 1. Januar 2011
gewinnberechtigt sein.

Diese Beschlüsse waren bedingt darauf, dass die Dr. Kleeberg &
Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, München, die der Vorstand mit der
Ermittlung des Unternehmenswerts der Odeon Film AG zum
Bewertungsstichtag 15. April 2011 auf Grundlage der Grundsätze zur
Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2008)
beauftragt hat, zu einem rechnerischen Wert von mindestens 1,42 EUR
und höchstens 1,49 EUR je von den Aktionären gehaltener Aktie der
Odeon Film AG gelangt. Nach der heute abgeschlossenen Bewertung
beträgt der Unternehmenswert der Odeon Film AG 11,30 Mio. EUR. Daraus
ergibt sich nach Abzug der eigenen Aktien (85.050 Stück) von der
Gesamtzahl der Aktien (7.923.530 Stück) ein rechnerischer Wert von
1,44 EUR je von den Aktionären gehaltener Aktie der Odeon Film AG
(7.838.480 Stück).

Den Aktionären soll das Bezugsrecht in der Weise gewährt werden, dass
die neuen Aktien ausschließlich von der Baader Bank AG,
Unterschleißheim, mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den




Aktionären im Verhältnis von 2 : 1 (d.h. je zwei alte Aktien
berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie) zum Bezugspreis von 1,42
EUR je neuer Aktie zum Bezug anzubieten und die neuen Aktien in dem
Umfang zu zeichnen, wie die Aktionäre von ihrem mittelbaren
Bezugsrecht Gebrauch machen und entsprechende Zeichnungsbeträge bei
der Baader Bank AG eingegangen sind.

Die Bezugsfrist wird am 13. Mai 2011 beginnen und am 27. Mai 2011
enden.

Ein Investor hat sich dazu verpflichtet, nach Ablauf der Bezugsfrist
sämtliche neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen, die nicht aus
den Bezugsrechten gezeichnet und übernommen worden sind, sofern er
dadurch eine Beteiligung von mehr als 25 % an dem nach Durchführung
der Kapitalerhöhung bestehenden Grundkapital der Odeon Film AG
erwirbt und sofern die zuständigen Kartellbehörden in Deutschland den
Erwerb genehmigen.

Die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im Regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) wird voraussichtlich
im dritten Quartal 2011 erfolgen.

Die Odeon Film AG beabsichtigt, den Emissionserlös im Wesentlichen
zur Optimierung der Finanzierungsstruktur und zur Finanzierung
organischen Wachstums der Gesellschaft zu nutzen.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von
Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf von Wertpapieren dar.

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Odeon Film AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Odeon Film AG
Investor Relations
Hofmannstraße 25-27
81379 München
aktie(at)odeonfilm.de
+ 49 (0) 89 64958-0
ISIN DE0006853005

Branche: Medien
ISIN: DE0006853005
WKN: 685300
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
München / Freiverkehr
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard

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Datum: 09.05.2011 - 19:18 Uhr
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