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Ukraine ergreift Massnahmen zur Vereinfachung des Zugriffs auföffentliche Daten

ID: 400763

(ots) - Der Präsident der Ukraine,
Wiktor Janukowitsch, hat zwei Erlasse zum neuen Gesetz über den
Zugriff auf öffentliche Daten unterzeichnet, das am 09. Mai 2011 in
Kraft treten wird. Die Erlasse verstärken die Kontrolle über die
Einführungsmechanismen des Gesetzes und berechtigen das ukrainische
Kabinett zur Zuteilung der für die Einführung notwendigen Gelder.

Die neuen Erlasse legen die uneingeschränkte Einhaltung des
Gesetzes über den Zugriff auf öffentliche Daten durch die
Vollzugsorgane der ukrainischen Regierung fest und setzten die
individuellen Verfassungsrechte auf freie Erhebung, Speicherung,
Nutzung und Verbreitung von Informationen im Rahmen der ukrainischen
Gesetzgebung durch. Des Weiteren müssen die Vollzugsorgane der
Regierung einen einheitlichen Ansatz in Bezug auf die Registrierung,
Speicherung und Nutzung von eigentumsrechtlich geschützten Daten
vorlegen.

Ziel des am 13. Januar 2011 vom Verkhovna Rada (dem Parlament der
Ukraine) verabschiedeten Gesetzes über den Zugriff auf öffentliche
Daten ist die Erweiterung der Rechte der Bürger auf Erhalt von
Informationen von öffentlichen Stellen, durch die die Arbeit von
Offiziellen transparenter und demzufolge die Kontrolle über die
staatliche Macht erhöht wird, berichtet Olena Lukash, Beraterin des
ukrainischen Präsidenten. Einer der wichtigsten Punkte des Gesetzes
betrifft die persönliche Verantwortung der Leiter zentraler und
lokaler Vollzugsorgane für die Sicherstellung der ordnungsgemässen
Einführung des Gesetzes, einschliesslich der Gewährung des Zugriffs
auf öffentliche Daten für die Bevölkerung.

Die neuen Massnahmen und das Gesetz über den Zugriff auf
öffentliche Daten sind Teil einer Reihe von Reformen in den Bereichen
Recht, Strafjustiz, Steuern und öffentliche Verwaltung, mit deren
Einführung die Ukraine 2010 begonnen hat. Das neue Gesetz über die




Richtlinien zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption in der
Ukraine ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der nationalen
Reformen.

Das Anti-Korruptionsgesetz legt fest, dass Regierungsvertreter
und ihre nahen Verwandten mit Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtet
sind, ihr Einkommen offenzulegen und, was noch wichtiger ist, Angaben
zu Ausgaben zu machen, die über ihr Einkommen hinausgehen und solche
Erklärungen in den offiziellen Medien zu veröffentlichen.

Das Anti-Korruptionsgesetz wird am 01. Juli 2011 in Kraft treten,
wobei der entsprechende Artikel über Finanzkontrolle zum 01. Januar
2012 Gültigkeit erlangt. Das neue Gesetz verlangt von allen
Regierungsangestellten einschliesslich des Staatspräsidenten und der
Parlamentsmitglieder die Übernahme der strafrechtlichen und/oder
administrativen Verantwortung in Fällen von Korruption.



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Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an MarynaKhorunzha
+380509151565, news(at)wnu-ukraine.com, Projektleiterin beiWorldwide
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Datum: 06.05.2011 - 14:24 Uhr
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