InternetIntelligenz 2.0 - Kassenwechsel federt Mehrkosten ab

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Kassenwechsel federt Mehrkosten ab

ID: 397354

Kassenwechsel federt Mehrkosten ab

(pressrelations) -
Düsseldorf - Fast jede zwölfte gesetzliche Krankenkasse ist klamm und verlangt von ihren Versicherten einen monatlichen Zusatzbeitrag von bis zu 15 Euro. Das geforderte Extra müssen sämtliche Versicherte berappen - auch viele Hartz-IV-Empfänger. "Pocht eine Kasse auf einen zusätzlichen Beitrag, können gesetzlich Versicherte problemlos zu einer Kasse ohne Zuschlag wechseln", weist die Verbraucherzentrale NRW einen Weg, um Mehr­kosten abzufedern. Folgende Hinweise helfen hierbei:

- Gesetzliche Grundlage: Seit 1. Januar 2011 gilt für alle gesetz­lichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Pro­zent. Bei akuter Finanznot darf jede Kasse einen gesonderten Obulus in unbegrenzter Höhe erheben. Dieser Posten muss von allen Versicherten ? unabhängig vom Einkommen ? geschultert werden. Übersteigt der Zusatzbeitrag zwei Prozent des beitrags­pflichtigen Einkommens, ist eigentlich ein sozialer Ausgleich vor­gesehen. Diese Entlastung greift in diesem Jahr jedoch noch nicht.

- Ausnahmen: Ein Zusatzbeitrag fällt nur für Beitragszahler an, nicht für dessen Kinder und mitversicherte Partner. Bei Sozialhilfe­empfängern und Beziehern von Grundsicherung übernehmen die zuständigen Ämter die Mehrkosten. Beziehen Versicherte jedoch Leistungen nach Hartz IV, entscheiden die Krankenkassen zurzeit selbst, ob sie in diesem Fall einen Extra-Betrag verlangen. Betroffene sollten sich bei ihrer Kasse nach den geltenden Regeln erkundigen.

Sonderkündigung: Wird ein Zusatzbeitrag zum ersten Mal gefor­dert oder gar angehoben, können Versicherte in eine andere Kran­kenkasse wechseln. Ein Weggang ist ebenfalls möglich, wenn eine bisher gewährte Prämie reduziert oder gestrichen wird. Das Recht zur Sonderkündigung gilt auch, wenn jemand erst kürzlich Mitglied in einer Kasse geworden ist. Dann wird die übliche 18-monatige Mindestbindung außer Kraft gesetzt. Jede Kasse muss ihre Ver­sicherten spätestens einen Monat, bevor sie den Zusatzbeitrag erhebt oder ihre Prämie reduziert, auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen.





- Reguläre Kündigung: Versicherte, die bereits 18 Monate Mitglied in einer gesetzlichen Kasse sind, können stets mit einer zwei­monatigen Kündigungsfrist die Krankenversicherung wechseln. Das ist gut zu wissen, falls die Frist zur Sonderkündigung verpasst wurde oder die Kasse schon seit längerem einen Zusatzbeitrag erhebt. Sonderregelungen gelten nur für Versicherte, die einen speziellen Wahltarif mit ihrer Kasse abgeschlossen haben.

- Unterschiedliches Leistungsspektrum: Wer in eine andere Krankenkasse wechseln möchte, sollte nicht nur Kosten und Prämien zum Maßstab machen, sondern sich auch das Leistungs­spektrum genau anschauen. Manche Kassen bieten zum Beispiel besondere Leistungen für Familien oder chronisch Kranke. Unter­schiede beim Kundenservice ? etwa eine Geschäftsstelle vor Ort oder eine gut erreichbare Hotline ? können ebenfalls für viele Patienten entscheidende Faktoren für eine Kassenwahl sein.

Eine unabhängige und persönliche Beratung zur Krankenkassenwahl bzw. deren Wechsel bietet die Verbraucherzentrale NRW in 22 örtlichen Beratungsstellen an. Kontaktadressen und Kosten unter http://www.vz-nrw.de


Kontakt
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Pressestelle
Mintropstraße 27
D 40215 Düsseldorf
http://www.vz-nrw.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Praxisbewährte Textilien mit Arzneimitteltherapiesicherheit an der Schnittstelle Apotheke ? Hausarztpraxis
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 02.05.2011 - 20:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 397354
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 108 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Kassenwechsel federt Mehrkosten ab"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.248
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 268


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.