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Energieausweise im Vergleich

ID: 396371

Berlin, 30.04.2011 Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) vom 1. Oktober 2007 schreibt den sog. Energiepass = Energieausweis gesetzlich vor. Dabei gibt es zwei Arten des Ausweises:

(IINews) - 1)Der Bedarfsausweis: Die Berechnung der gesamten Gebäudehülle nach Wärmedämmfähigkeit sowie die genaue Erfassung der Anlagentechnik ergeben den Jahres- und den Primärenergiebedarf.
2)Energieverbrauchsausweis (Verbrauchsausweis): Grundlage ist der Energieverbrauch der letzten drei Jahre.

Die Erstellung des ersteren ist wesentlich teurer. Außerdem ergab eine Untersuchung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dass nur rund 1/3 der kontrollierten Bedarfsausweise den wirklichen Energiekonsum in etwa beschreiben. Die Fehlerquote ist somit deutlich höher als bei den Verbrauchsausweisen, die zu 2/3 - also doppelt so viel - den richtigen Verbrauch belegen.

Eine Forderung nach Zulassung des Verbrauchsausweises für alle Gebäudearten scheint angebracht. Dies untermauert die publizierte Studie „Evaluierung ausgestellter Energieausweise für Wohngebäude nach EnEV 2007“. Bei der Untersuchung von insgesamt 94 Energiepässen wichen Verbrauchsausweise höchstens 26 %, Bedarfsausweise hingegen bis zu 108 % vom realen Energiebedarf ab.

Susanne Purol, Top-Immobilien GmbH Berlin
www.topimmobilienXL.de



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Datum: 30.04.2011 - 15:23 Uhr
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Freigabedatum: 30.04.2011

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