Steuerliche Absetzbarkeit von Lasik-Operationen
Augenlasern kann steuerlich geltend gemacht werden
(IINews) - Mehr und mehr Menschen lassen die Fehlsichtigkeit ihrer Augen durch eine Lasik-Operation
beheben. Diese OP gilt als eine der meist durchgeführtesten und risikoärmsten weltweit.
Doch wer seine Augen behandeln lassen möchte, muss selbst dafür aufkommen, da die
Krankenkassen die Kosten dafür nicht übernehmen.
Doch nach § 33 des EstG sind die Kosten für eine Augenlaser-OP steuerlich absetzbar. Da
bei der Augenoperation mittels Laser immer eine Fehlsichtigkeit und somit eine Krankheit
des Steuerzahlers besteht, wird solch eine OP als Heilbehandlung angesehen. Im Rahmen
der Steuererklärung kann die Lasik-OP anhand eines Kostennachweises als
außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Ein ärztliches Attest verlangt das
Finanzamt nicht.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Augenlaser in der Türkei: LASIK, Wavefront-LASIK, Monovision-LASIK, LASEK. Ihr
Augenlaserchirurg ist Dr. Nusret BAS, einer der erfahrensten Augenlaser-Spezialisten der
Türkei und Europas.
Datum: 29.04.2011 - 17:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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Istanbul
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Kategorie:
Gesundheit & Medizin
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