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EANS-Hauptversammlung: DVB Bank SE / Einberufung der Hauptversammlung

ID: 396091

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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DVB Bank SE

Sitz: Frankfurt am Main
Wertpapierkennnummer: 804 550
ISIN: DE0008045501

Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung
am 9. Juni 2011

Wir laden unsere Aktionäre zur Ordentlichen Hauptversammlung am
Donnerstag, den 9. Juni 2011, um 10.00 Uhr in den Hermann Josef Abs
Saal, Junghofstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, ein.

Tagesordnung

1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses (nach HGB) und des
Lageberichts der DVB Bank SE zum 31. Dezember 2010 mit dem im
Lagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats

Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses (nach IFRS) und des
zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für
das Geschäftsjahr 2010 mit dem im Lagebericht enthaltenen
erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4
HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats

2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
für das Geschäftsjahr 2010

3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2010

4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

5 Beschlussfassung zum Gesetz über die Offenlegung der
Vorstandsvergütungen

6 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

7 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2011

Vorschläge zur Beschlussfassung




Zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses (nach HGB) und des
Lageberichts der DVB Bank SE zum 31. Dezember 2010 mit dem im
Lagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats

Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses (nach IFRS) und des
zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für
das Geschäftsjahr 2010 mit dem im Lagebericht enthaltenen
erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4
HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
gemäß § 172 AktG am 9. März 2011 gebilligt und den Jahresabschluss
damit festgestellt. Den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss
hat der Aufsichtsrat am 28. März 2011 gebilligt. Die Hauptversammlung
hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu
fassen.

Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter http://www.dvbba
nk.com/de/investor_relations/publications/financial_reports/
index.html zum Download zur Verfügung. Sie werden den Aktionären auf
Anfrage unverzüglich kostenfrei zugesandt. Die Unterlagen werden auch
in der Hauptversammlung zur Verfügung stehen.

Zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu
fassen:

Der Bilanzgewinn der DVB Bank SE für das Geschäftsjahr 2010 beträgt
27.880.422,00 EUR. Dieser Bilanzgewinn wird in Höhe von 27.880.422,00
EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 0,60 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. Soweit die Gesellschaft
am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien hält, wird der aus dem
Bilanzgewinn auf eigene Aktien entfallende Betrag den Gewinnrücklagen
zugeführt.

Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

Zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

Zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Beschlussfassung zum Gesetz über die Offenlegung der
Vorstandsvergütungen

Das HGB sieht die individualisierte Offenlegung der
Vorstandsvergütung und Vergütungsbestandteile im Jahres- und im
Konzernabschluss vor. Nach den §§ 286 Abs. 5 HGB, 314 Abs. 2 Satz 2
HGB kann die individuelle Offenlegung der Vorstandsvergütung
unterbleiben, wenn die Hauptversammlung dies mit qualifizierter
Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung
vertretenen Grundkapitals beschließt.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hatte am 30. Juni 2006 von
dieser Möglichkeit für fünf Jahre Gebrauch gemacht.

Vorstand und Aufsichtsrat sind nach wie vor der Ansicht, dass eine
Veröffentlichung der Individualbezüge der Vorstandsmitglieder
unverhältnismäßig stark in die geschützte Privatsphäre der
betroffenen Personen eingreift. Von einer Offenlegung der
individuellen Vorstandvergütung soll aus Gründen der Vertraulichkeit
innerhalb des Vorstandsgremiums, gegenüber dem Wettbewerb und
gegenüber anderen Außenstehenden abgesehen werden. Dies steht
außerdem in Übereinstimmung mit der Praxis innerhalb der DZ BANK
Gruppe.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu
beschließen:

Im Jahres- und Konzernabschluss kann die Offenlegung der in § 285 Nr.
9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a
Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben zur Vorstandsvergütung
(erfolgsunabhängige wie erfolgsabhängige Komponenten sowie
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung; für den Fall der
Tätigkeitsbeendigung zugesagte Leistungen; von Dritten im Hinblick
auf die Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagte oder im
Geschäftsjahr gewährte Leistungen; Angaben zu bestimmten Bezügen,
soweit im Jahres- oder Konzernabschluss für den Vorstand insgesamt
angegeben) für einen Zeitraum von fünf Jahren unterbleiben. Dieser
Beschluss gilt für das am 1. Januar 2011 begonnene Geschäftsjahr und
die weiteren vier folgenden Geschäftsjahre, also einschließlich des
zum 31. Dezember 2015 endenden Geschäftsjahres.

?
Zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

§ 18 der Satzung bestimmt Geschäfte, die nur mit Zustimmung des
Aufsichtsrats vorgenommen werden dürfen. Bislang sah § 18 lit. a) der
Satzung für den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen,
Unternehmensbeteiligungen und Unternehmensteilen einen Schwellenwert
von 250.000,00 EUR vor. Dieser soll auf 1.000.000,00 EUR angehoben
werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu
beschließen:

§ 18 lit. a) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"a) Erwerb und Veräußerung von Unternehmen,
Unternehmensbeteiligungen und Unternehmensteilen (ausgenommen
Finanzbeteiligungen), wenn im Einzelfall der Erwerbs- oder
Veräußerungspreis 1.000.000,00 EUR übersteigt;"

Zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2011

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses der DVB Bank SE für das Geschäftsjahr 2011
bestellt.

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
wird zudem zum Abschlussprüfer für die etwaige prüferische Durchsicht
eines verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts (§ 37 w Abs. 5,
§ 37 y Nr. 2 WpHG) zum 30. Juni 2011 und der
Konzernzwischenabschlüsse (§ 340 i Abs. 4 HGB), die vor der
Ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2012 aufgestellt werden,
bestellt.

Weitere Informationen zur Hauptversammlung

1 Unterlagen; Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Über die Internetseite http://www.dvbbank.com/de/investor_relations/g
eneral_meeting/index.html sind ab der Einberufung neben den
zugänglich zu machenden Unterlagen der Inhalt der Einberufung, ein
Formular für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht und weitere
Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zugänglich,
darunter Erläuterungen zu den Aktionärsrechten nach den §§ 122 Abs.
2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG und gegebenenfalls zugänglich
zu machende Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung, Anträge und
Wahlvorschläge von Aktionären. Unter dieser Internetadresse werden
nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse
veröffentlicht.

2 Angabe der Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte nach § 30 b
Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen
Bundesanzeiger sind insgesamt 46.467.370 auf den Inhaber lautende
Stückaktien mit insgesamt 46.467.370 Stimmrechten ausgegeben.

Von der Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien werden zum Zeitpunkt der
Einberufung 311.159 Stück von der DVB Bank SE selbst gehalten (eigene
Aktien). Die eigenen Aktien gewähren, solange sie von der DVB Bank SE
gehalten werden, keine Stimmrechte. Die Anzahl der in der
Hauptversammlung stimmberechtigten Aktien beträgt demnach zum
Zeitpunkt der Einberufung 46.156.211 Stück.

3 Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3
Satz 3 AktG und dessen Bedeutung)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nach § 23 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet
und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben.

Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch eine in Textform (§ 126 b
BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des
depotführenden Instituts zu erbringen und hat sich auf den Beginn des
19. Mai 2011 (0.00 Uhr - sogenannter Nachweisstichtag) zu beziehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird der Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Zahl
der Stimmrechte bestimmen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an
der Hauptversammlung und die Zahl der Stimmrechte ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang
des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für
die von ihnen gehaltenen Aktien an der Hauptversammlung nur
teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von dem bisherigen
Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des
Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des
2. Juni 2011 (24.00 Uhr) unter der folgenden Adresse zugehen:

DVB Bank SE c/o DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank,
Frankfurt am Main c/o dwpbank Abt. WDHHV Wildunger Straße 14 60487
Frankfurt am Main Telefax: (069) 50 99 11 10 E-Mail:
Hauptversammlung(at)dwpbank.de

Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter dieser Adresse werden den
Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung
zugesandt.

4 Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der
Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten ausüben lassen. Auch
in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur
Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär
mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs.
3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform. Das Erfordernis der
Textform gilt nicht, wenn ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 und 10
AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden
soll. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine
besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die
Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher
in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche
Form der Vollmacht ab.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder
gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt
werden, dass der Be-vollmächtigte am Tag der Hauptversammlung den
Nachweis (zum Beispiel die Vollmacht im Original oder in Kopie) an
der Einlasskontrolle vorlegt. Der Nachweis einer erteilten
Bevollmächtigung kann auch per Post an die Adresse

DVB Bank SE
z. Hd. Investor Relations,
Frau Elisabeth Winter
Platz der Republik 6
60325 Frankfurt am Main

oder per Telefax (069 97 50 4850) übermittelt werden. Als
elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den
Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an
dvbbank-HV2011(at)computershare.de zu übersenden.

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt
werden. Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung
erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der
Aktionär den Nachweis (zum Beispiel das Original der Vollmacht) an
der Ausgangskontrolle vorlegt.

Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren
Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem
Postweg, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft
bis Mittwoch, 8. Juni 2011 (Tag des Posteingangs), zugehen. Eine
Übermittlung an die Gesellschaft per Fax oder E-Mail ist auch am Tag
der Hauptversammlung noch möglich.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden,
welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den
ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte
zugesandt und kann unter der oben genannten Adresse für die
Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung postalisch, per Fax
oder per E-Mail angefordert werden. Darüber hinaus kann ein
Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.dvbbank.com/de/investor_relations/general_meeting/index.ht
ml heruntergeladen werden.

Wir bieten unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts zu
bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten,
benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, auf der
sich ein Formular befindet, dass zur Bevollmächtigung der
Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen verwendet werden
kann. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen,
sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank
eingehen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen.

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in der
Eintrittskarte, welche die Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten.
Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter http://www.dv
bbank.com/de/investor_relations/general_meeting/index.html einsehbar.

5 Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126
Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG

a) Erweiterung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder einen an-teiligen Betrag am Grundkapital von
500.000,00 EUR (das entspricht 195.583 Aktien) erreichen, können
gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs.
1 Satz 3, Abs. 2 in Verbindung mit § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG
nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber der
Aktien sind. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Erreichen dieser
Mindestdauer ist der Zugang des Verlangens auf Ergänzung der
Tagesordnung bei der Gesellschaft.

Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand zu richten
und muss ihm bis spätestens zum Ablauf des 9. Mai 2011 (24.00 Uhr)
zugehen. Die Aktionäre werden gebeten, für ein entsprechendes
Verlangen die folgende Adresse zu nutzen:

DVB Bank SE
Vorstand
z. Hd. Investor Relations,
Frau Elisabeth Winter
Platz der Republik 6
60325 Frankfurt am Main

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter
der Internetadresse http://www.dvbbank.com/de/investor_relations/gene
ral_meeting/index.html bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

b) Anträge und Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und
Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten stellen sowie
Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers machen. Gegenanträge
müssen mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf
es keiner Begründung. Gegenanträge zur Tagesordnung und
Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu
richten:

DVB Bank SE
z.Hd. Investor Relations,
Frau Elisabeth Winter
Platz der Republik 6
60325 Frankfurt am Main
Telefax: (069) 97 50 - 48 50
HV2011(at)dvbbank.com

Bis spätestens zum Ablauf des 25. Mai 2011 (24.00 Uhr) unter der
vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge
und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§
126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und im Falle
von Gegenanträgen der Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem
Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.dvbba
nk.com/de/investor_relations/general_meeting/index.html zugänglich
gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

c) Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand
Aus-kunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie
über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.


d) Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.dvbbank.com/d
e/investor_relations/general_meeting/index.html.

Frankfurt am Main, im März 2011
DVB Bank SE

Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: DVB Bank SE
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Elisabeth Winter
Investor Relations
Tel: +49 (0)69-97504-329
E-Mail: elisabeth.winter(at)dvbbank.com

Branche: Banken
ISIN: DE0008045501
WKN: 804550
Börsen: Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard

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Datum: 29.04.2011 - 16:31 Uhr
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